Maßnahmen-Kostenrechner
Kalkulieren Sie Ihre Maßnahme und prüfen Sie den Kostensatz gegen den Bundes-Durchschnittskostensatz (B-DKS) des Berufs.
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So prüft die fachkundige Stelle
Verglichen wird Satz gegen Satz: der Kostensatz Ihrer Maßnahme je Teilnehmerstunde gegen den B-DKS des Berufs. Bis 25 Prozent darüber ist zulässig, eine Begründung sollten Sie bereithalten. Liegt er mehr als 25 Prozent darüber, muss die Bundesagentur für Arbeit zustimmen (§ 179 Abs. 2 SGB III). Gibt es für den Beruf keinen B-DKS, gilt ein Schwellenwert, und jede Überschreitung braucht eine Zustimmung.
Quellen: Fachliche Weisungen FbW 2026, Ziffer 7 · § 179 SGB III · B-DKS-Kostensätze 2026