Teilnehmerdaten sind Sozialdaten. Wir behandeln sie so.
Datenbank und Dokumente in Deutschland, verschlüsselte Verbindungen, strenge Trennung zwischen Trägern und ein Protokoll, das jede Änderung zeigt. Datenschutz ist in trägis kein Zusatz, sondern die Grundlage.
Pilotphase 2026 · Daten in Deutschland
Wer mit Sozialdaten arbeitet, muss es nachweisen können.


So funktioniert es
Sicher von Anfang an.
- Schritt 1
In Deutschland gespeichert
Datenbank und Dokumente liegen in Rechenzentren in Deutschland.
- Schritt 2
Getrennt
Kein Träger sieht die Daten eines anderen, auch nicht über Umwege.
- Schritt 3
Nachvollziehbar
Jede Änderung im Protokoll, mit Zeitpunkt und Urheber.
Technik
Die Grundlagen sind fest eingebaut, nicht nachträglich aufgesetzt:
- Verschlüsselte Verbindungen und eine verschlüsselt gespeicherte Datenbank
- Datenbank in Frankfurt, Dokumente in einem Rechenzentrum in Deutschland
- Strikte Trennung der Daten je Träger in jeder Abfrage
- Rollen und Rechte für Verwaltung, Dozenten und Leitung
- Teilnehmerportal ohne Passwort, mit persönlichem, widerrufbarem Link
- Regelmäßige Sicherungen in Deutschland
Vertrag
Mit jedem Träger schließen wir einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO, der alle eingesetzten Dienstleister offenlegt. Daten werden nach festgelegten Fristen gelöscht.
KI ohne Training
Wo die KI Dokumente liest oder Entwürfe schreibt, nutzt trägis eine geschäftliche Schnittstelle, bei der Ihre Inhalte nicht für das Training von Modellen verwendet werden. Jede KI-Funktion ist abschaltbar.
Häufige Fragen
Wo stehen die Server?
Datenbank und Dokumente liegen in Deutschland, die Datenbank in Frankfurt am Main. Die Anwendung selbst läuft in einem Rechenzentrum in der EU. Alle Standorte und Dienstleister stehen im Vertrag zur Auftragsverarbeitung.
Wer bei trägis kann unsere Daten sehen?
Im Normalbetrieb niemand. Zugriff für Support erfolgt nur auf Ihre Anfrage, wird protokolliert und ist im Vertrag geregelt.
Können Teilnehmer ihre Daten abrufen?
Ja. Über das Teilnehmerportal sehen Teilnehmer ihre Dokumente; Auskunftsanfragen nach Art. 15 DSGVO beantworten Sie aus der Akte heraus.
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