AZAV-Wissen für Bildungsträger
Begriffe, Kostensätze und Kataloge rund um AZAV, Bildungsgutschein und Maßnahmezulassung. Kostenlos und mit Quellen.

AZAV-Leitfäden
Die großen Fragen ausführlich erklärt: Schritt für Schritt, mit Quellen und den Fragen aus der Praxis.
AZAV-LeitfadenTrägerzulassungWas Sie als Bildungsträger vorbereiten müssen, wie die fachkundige Stelle prüft und wie Sie die Zulassung über fünf Jahre halten.AZAV-LeitfadenMaßnahmezulassungWas eine Maßnahme braucht, um mit Bildungsgutschein oder AVGS förderfähig zu werden, und wie Sie die Kalkulation sicher durch die Prüfung bringen.AZAV-LeitfadenAVGS oder BildungsgutscheinZwei Gutscheine, zwei Gesetze, zwei Abläufe. Was Sie als Träger über Ziel, Aussteller, Zulassung, Einlösung und Abrechnung wissen müssen.AZAV-LeitfadenZertifizierungskostenEs gibt keine gesetzlichen Preise. Wie fachkundige Stellen abrechnen, welche Posten über fünf Jahre anfallen und wo Sie Prüfaufwand sparen.AZAV-LeitfadenFehlzeitenWann Sie Fehltage melden müssen, was ein Abbruch auslöst, was mit Lehrgangskosten und Weiterbildungsgeld passiert und wie Sie Fehlzeiten sauber belegen.
Glossar
AAVGS (Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein)Der AVGS ist die Bescheinigung der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters, dass die Voraussetzungen für eine Maßnahme zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung vorliegen.AZAV (Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung)Die AZAV ist die Rechtsverordnung, die regelt, wie Bildungsträger und ihre Maßnahmen für die Förderung durch Agentur für Arbeit und Jobcenter zugelassen werden.
BB-DKS (Bundes-Durchschnittskostensätze)Die B-DKS sind die durchschnittlichen Kostensätze, die die Bundesagentur für Arbeit alle zwei Jahre je Maßnahme- oder Bildungsziel veröffentlicht.Beschäftigtenförderung (Weiterbildungsförderung Beschäftigter nach § 82 SGB III)Die Beschäftigtenförderung nach § 82 SGB III ermöglicht es der Agentur für Arbeit, Weiterbildungen von Arbeitnehmern in einem bestehenden Arbeitsverhältnis zu fördern: durch Übernahme von Lehrgangskosten und Zuschüsse zum Arbeitsentgelt an den Arbeitgeber..BeschwerdemanagementBeschwerdemanagement ist das geregelte Verfahren, mit dem ein Bildungsträger Beschwerden von Teilnehmern, Betrieben und Kostenträgern annimmt, bearbeitet und auswertet.Betriebliche Lernphase (Praktikum in Maßnahmen)Eine betriebliche Lernphase ist ein Teil einer geförderten Maßnahme, den der Teilnehmer in einem Betrieb absolviert, umgangssprachlich das Praktikum.BildungsgutscheinDer Bildungsgutschein ist die Bescheinigung der Agentur für Arbeit, dass die Voraussetzungen für die Förderung einer beruflichen Weiterbildung vorliegen (§ 81 Abs.BildungszielDas Bildungsziel beschreibt, wofür eine berufliche Weiterbildung qualifizieren soll, zum Beispiel einen Berufsabschluss oder eine bestimmte Fachqualifikation.
EE-Signatur (elektronische Signatur)Eine E-Signatur ist eine Unterschrift in elektronischer Form, mit der eine Person ein digitales Dokument unterzeichnet.EignungsfeststellungDie Eignungsfeststellung ist die Prüfung, ob ein Interessent die Voraussetzungen für eine bestimmte Maßnahme mitbringt und voraussichtlich erfolgreich teilnehmen wird.EingliederungsquoteDie Eingliederungsquote gibt an, welcher Anteil der Teilnehmer zu einem festen Zeitpunkt nach Ende einer Förderung sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist, Ausbildung eingeschlossen.
FFachbereiche nach AZAVDie Fachbereiche nach AZAV sind die sechs Bereiche der Arbeitsförderung, für die eine Trägerzulassung erteilt wird (§ 5 Abs.Fachkundige StelleEine fachkundige Stelle ist eine Zertifizierungsstelle, die von der Akkreditierungsstelle für die Zulassung nach dem Recht der Arbeitsförderung akkreditiert ist (§ 177 SGB III).FehlzeitenFehlzeiten sind Tage oder Unterrichtsstunden, an denen ein Teilnehmer nicht an seiner Maßnahme teilnimmt.Fernunterricht und Online-Unterricht (Fernunterricht nach FernUSG, ZFU-Zulassung und Online-Unterricht)Fernunterricht ist nach § 1 FernUSG die entgeltliche Vermittlung von Kenntnissen, bei der Lehrkraft und Teilnehmer überwiegend räumlich getrennt sind und der Lernerfolg überwacht wird.Förderung der beruflichen Weiterbildung (FbW) (Förderung der beruflichen Weiterbildung)Die Förderung der beruflichen Weiterbildung (FbW) ist eine Leistung der Arbeitsförderung nach §§ 81 bis 87a SGB III.
KKostenträgerEin Kostenträger ist die Stelle, die die Kosten einer Maßnahme ganz oder teilweise bezahlt.KURSNETKURSNET ist das Portal der Bundesagentur für Arbeit, in dem Bildungsanbieter ihre Angebote zur beruflichen Aus- und Weiterbildung kostenlos veröffentlichen.
MManagementbewertungDie Managementbewertung ist die regelmäßige Auswertung des Qualitätssystems durch die Leitung eines Bildungsträgers.Maßnahme zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung (Maßnahme nach § 45 SGB III)Eine Maßnahme zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung (§ 45 SGB III) unterstützt Ausbildungsuchende, Arbeitsuchende und Arbeitslose auf dem Weg in Arbeit, etwa durch Heranführung an den Arbeitsmarkt, Abbau von Vermittlungshemmnissen oder Vorbereitung einer Selbständigkeit..MaßnahmeabbruchEin Maßnahmeabbruch ist das vorzeitige Ende der Teilnahme an einer geförderten Maßnahme, etwa durch den Teilnehmer, durch Ausschluss oder durch Arbeitsaufnahme.MaßnahmezulassungDie Maßnahmezulassung ist die Bestätigung einer fachkundigen Stelle, dass ein einzelnes Kursangebot eine erfolgreiche Teilnahme erwarten lässt, arbeitsmarktlich zweckmäßig ist und wirtschaftlich kalkuliert wurde (§ 179 SGB III).
QQualifikation der LehrkräfteDie Qualifikation der Lehrkräfte ist eine Zulassungsvoraussetzung: Leitung, Lehr- und Fachkräfte brauchen Aus- und Fortbildung sowie Berufserfahrung, die eine erfolgreiche Durchführung der Maßnahme erwarten lassen (§ 178 Nr.Qualitätssystem nach AZAVDas Qualitätssystem nach AZAV ist das System zur Sicherung der Qualität, das jeder zugelassene Bildungsträger anwenden muss (§ 178 Nr.
RReferenzauswahl (Referenzmaßnahmen bei der Maßnahmezulassung)Die Referenzauswahl ist ein Prüfverfahren, bei dem die fachkundige Stelle auf Antrag des Trägers nur eine repräsentative Stichprobe seiner Maßnahmen prüft und bei Erfolg alle beantragten Maßnahmen zulässt (§ 181 Abs.Rezertifizierung (Wiederholungsaudit und neue Trägerzulassung)Die Rezertifizierung ist die erneute Zulassung eines Bildungsträgers nach Ablauf seiner Trägerzulassung, die auf höchstens fünf Jahre befristet ist (§ 181 Abs.
TTeilnahmebescheinigungDie Teilnahmebescheinigung ist das Dokument, das ein Teilnehmer nach Abschluss einer AZAV-Maßnahme mit Angaben zu Inhalt, zeitlichem Umfang und Ziel erhält.TeilnehmerbefragungDie Teilnehmerbefragung ist die regelmäßige Erhebung der Zufriedenheit der Teilnehmer einer Maßnahme.TeilqualifizierungEine Teilqualifizierung (TQ) ist eine Weiterbildung, die einen anerkannten Ausbildungsberuf in aufeinander aufbauende Module zerlegt.TrägerzulassungDie Trägerzulassung ist die Bestätigung einer fachkundigen Stelle, dass ein Bildungsträger als Organisation die Anforderungen des § 178 SGB III erfüllt.
UUmschulungEine Umschulung ist eine Weiterbildung, die zu einem Berufsabschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf führt und zu einer anderen beruflichen Tätigkeit befähigen soll (§ 1 Abs.Unterrichtseinheit (UE) (Unterrichtseinheit)Eine Unterrichtseinheit (UE) ist die Zähleinheit für Unterricht in geförderten Maßnahmen.
Allgemeine Informationen, keine Rechtsberatung. Stand der Gesetzestexte: Oktober 2026.