AZAV-Wissen
Kostenträger
Auch bekannt als: Kostenträger Weiterbildung, Leistungsträger, Maßnahmekostenträger, Förderträger
Ein Kostenträger ist die Stelle, die die Kosten einer Maßnahme ganz oder teilweise bezahlt. Bei AZAV-zugelassenen Maßnahmen sind das vor allem die Agenturen für Arbeit und die Jobcenter, daneben etwa Rentenversicherung, Arbeitgeber oder die Teilnehmer selbst.
- Wichtigste Kostenträger
- Agentur für Arbeit, Jobcenter
- Auszahlung an Träger
- § 83 Abs. 2 SGB III
- Mitteilungspflichten
- § 318 SGB III, § 61 SGB II
- Arbeitgeberanteil
- § 82 Abs. 2 SGB III
Wer bezahlt AZAV-Maßnahmen?
Berufliche Weiterbildung mit Bildungsgutschein bezahlt die Agentur für Arbeit, seit dem 1. Januar 2025 auch für Bezieher von Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld): Die Weiterbildungsförderung durch das Jobcenter (§ 16 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 SGB II) ist weggefallen. Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung mit AVGS bezahlen weiterhin die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter (§ 45 SGB III, § 16 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 SGB II).
Daneben kommen andere Stellen in Frage, etwa die Rentenversicherung bei Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben. Leistungen der aktiven Arbeitsförderung sind nachrangig, wenn ein anderer Träger gesetzlich zu gleichartigen Leistungen verpflichtet ist (§ 22 Abs. 1 und 2 SGB III).
Neben dem Gutscheinverfahren kann die Agentur für Arbeit Träger auch unter Anwendung des Vergaberechts mit Maßnahmen beauftragen (§ 45 Abs. 3 SGB III). Dann ist die Agentur Auftraggeber, die Vergütung ergibt sich aus dem Vertrag, und Träger müssen ihren Beschäftigten das vergabespezifische Mindestentgelt zahlen (§ 185 SGB III).
Wie fließt das Geld an den Bildungsträger?
Die Weiterbildungskosten werden dem Teilnehmer bewilligt, Lehrgangskosten können aber unmittelbar an den Träger ausgezahlt werden, soweit sie dort entstehen (§ 83 Abs. 2 SGB III). Für AVGS-Maßnahmen gilt das entsprechend (§ 45 Abs. 6 Satz 2 SGB III). Wird ein Bewilligungsbescheid über solche Zahlungen aufgehoben, muss der Träger die Leistungen erstatten.
Scheidet ein Teilnehmer wegen einer vom Träger vermittelten Arbeitsaufnahme vorzeitig aus und lässt sich der Platz nicht nachbesetzen, können die Lehrgangskosten bis zum planmäßigen Ende übernommen werden (§ 84 Abs. 2 SGB III).
Kann eine Teilnahme mehrere Kostenträger haben?
Ja. Bei der Förderung Beschäftigter nach § 82 SGB III soll sich der Arbeitgeber angemessen an den Lehrgangskosten beteiligen: bei 50 bis 499 Beschäftigten mit 50 Prozent, ab 500 Beschäftigten mit 75 Prozent. Bei weniger als 50 Beschäftigten soll auf eine Beteiligung verzichtet werden (§ 82 Abs. 2 SGB III). Ein Bildungsgutschein kann zudem nur einen Teil der Kosten abdecken, oder der Kostenträger wechselt während der Maßnahme.
Für die Abrechnung muss deshalb je Teilnahme klar sein, wer welchen Anteil für welchen Zeitraum trägt.
Wechselt ein Teilnehmer während der Maßnahme den Rechtskreis, etwa vom Arbeitslosengeld in die Grundsicherung, bleibt bei der Weiterbildung die Agentur für Arbeit zuständig. Für die Fehlzeitenmeldung und die Abstimmung zu Eingliederungsfragen kann aber ein neuer Ansprechpartner im Jobcenter hinzukommen. Solche Wechsel sollten mit Datum in der Teilnehmerakte stehen.
Welche Pflichten hat der Träger gegenüber dem Kostenträger?
Träger müssen der Agentur für Arbeit unverzüglich Auskünfte erteilen, ob Leistungen zu Recht erbracht werden, und erhebliche Änderungen mitteilen (§ 318 Abs. 1 SGB III). Sie übermitteln ihre Beurteilungen der Teilnehmer und melden kalendermonatlich die Fehltage mit Gründen (§ 318 Abs. 2 SGB III). Für Maßnahmen der Grundsicherung enthält § 61 SGB II die gleichen Pflichten.
Die Agentur für Arbeit kann Durchführung und Erfolg prüfen, Unterlagen einsehen und bei schwerwiegenden Mängeln die Gutscheine für den Träger ausschließen (§ 183 SGB III).
trägis bringt das Register aller Agenturen für Arbeit und Jobcenter mit, der Kostenträger wird ausgewählt statt abgetippt. Je Teilnahme rechnet trägis einen oder mehrere Finanzierungsanteile gegen den zugelassenen Betrag, auch bei einem Wechsel des Kostenträgers. Fehltage zählt trägis gegen die Schwelle des jeweiligen Kostenträgers.
Mehr zu Teilnehmer und MaßnahmenHäufige Fragen zu Kostenträger
Ist der Teilnehmer oder der Bildungsträger Empfänger der Förderung?
Bewilligt wird die Förderung dem Teilnehmer. Die Lehrgangskosten können aber direkt an den Träger gezahlt werden (§ 83 Abs. 2 SGB III).
Muss sich der Arbeitgeber an einer geförderten Weiterbildung beteiligen?
Bei Beschäftigten nach § 82 SGB III soll er das je nach Betriebsgröße tun. In Betrieben unter 50 Beschäftigten soll darauf verzichtet werden.
An wen gehen die Fehlzeitenmeldungen?
An die für den einzelnen Teilnehmer zuständige Agentur für Arbeit, bei Maßnahmen der Grundsicherung an das Jobcenter (§ 318 SGB III, § 61 SGB II).
Was passiert, wenn die Agentur einen Bewilligungsbescheid aufhebt?
Leistungen, die unmittelbar an den Träger gezahlt wurden, sind dann ausschließlich vom Träger zu erstatten (§ 83 Abs. 2 Satz 2 SGB III).
Zuletzt fachlich geprüft: Oktober 2026. Allgemeine Informationen, keine Rechtsberatung. Stand der Gesetzestexte: Oktober 2026.