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AZAV-Wissen

AVGS

Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein

Auch bekannt als: Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein, AVGS-Gutschein, AVGS Coaching, Vermittlungsgutschein, AVGS-MAT

Kurz erklärt

Der AVGS ist die Bescheinigung der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters, dass die Voraussetzungen für eine Maßnahme zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung vorliegen. Er legt Ziel und Inhalt der Maßnahme fest (§ 45 Abs. 4 SGB III).

Auf einen Blick
Rechtsgrundlage
§ 45 SGB III, § 16 Abs. 1 SGB II
Aussteller
Agentur für Arbeit, Jobcenter
Betriebliche Anteile
höchstens 6 Wochen (12 bei Langzeitarbeitslosen)
Berufliche Kenntnisse
höchstens 8 Wochen
Vermittlungsvergütung
2.500 Euro, bis 3.000 Euro

Wofür gibt es den AVGS?

Der AVGS fördert Maßnahmen, die die berufliche Eingliederung unterstützen durch Heranführung an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt sowie Feststellung, Verringerung oder Beseitigung von Vermittlungshemmnissen, durch Vermittlung in versicherungspflichtige Beschäftigung, durch Heranführung an eine selbständige Tätigkeit oder durch Stabilisierung einer Beschäftigungsaufnahme (§ 45 Abs. 1 Satz 1 SGB III). Typische Angebote sind Einzelcoachings, Bewerbungstrainings und Gründungscoachings.

Gefördert werden die angemessenen Kosten der Teilnahme, soweit sie für die Eingliederung notwendig sind (§ 45 Abs. 1 Satz 4 SGB III).

Wer stellt den AVGS aus?

Die Agentur für Arbeit stellt den AVGS nach § 45 Abs. 4 SGB III aus. Für Bezieher von Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) ist das Jobcenter zuständig, auf Grundlage von § 16 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 SGB II, der die Leistungen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung des SGB III einbezieht. Anders als beim Bildungsgutschein ist diese Zuständigkeit 2025 nicht auf die Agentur übergegangen. Die Ausgabe soll von der Eignung und den persönlichen Verhältnissen des Berechtigten oder von der örtlichen Verfügbarkeit von Arbeitsmarktdienstleistungen abhängen (§ 45 Abs. 5 SGB III).

Einen Anspruch auf einen AVGS für private Arbeitsvermittlung haben Arbeitslose mit Anspruch auf Arbeitslosengeld, die nach sechs Wochen Arbeitslosigkeit innerhalb von drei Monaten noch nicht vermittelt sind (§ 45 Abs. 7 SGB III).

Wo kann der AVGS eingelöst werden?

Der Gutschein berechtigt zur Auswahl eines Trägers mit einer passenden, nach § 179 SGB III zugelassenen Maßnahme, eines Trägers mit ausschließlich erfolgsbezogen vergüteter Arbeitsvermittlung oder eines Arbeitgebers mit einer betrieblichen Maßnahme von bis zu sechs Wochen (§ 45 Abs. 4 Satz 3 SGB III). Er kann zeitlich befristet und regional beschränkt werden.

Träger einer zugelassenen Maßnahme und Arbeitgeber legen den Gutschein vor Beginn der Maßnahme vor. Ein privater Arbeitsvermittler legt ihn erst vor, wenn die Auszahlungsvoraussetzungen erstmals vorliegen (§ 45 Abs. 4 Satz 4 und 5 SGB III).

Welche Grenzen gelten für Dauer und Inhalt?

Die Dauer muss Zweck und Inhalt der Maßnahme entsprechen. Teile, die bei oder von einem Arbeitgeber durchgeführt werden, dürfen jeweils höchstens sechs Wochen dauern, bei Langzeitarbeitslosen und Menschen mit schwerwiegenden Vermittlungshemmnissen bis zu zwölf Wochen (§ 45 Abs. 2 und 8 SGB III). Die Vermittlung beruflicher Kenntnisse darf höchstens acht Wochen dauern. Maßnahmen der Berufsausbildung sind ausgeschlossen.

Wie wird ein AVGS abgerechnet?

Die Vergütung richtet sich nach Art und Umfang der Maßnahme und kann aufwands- oder erfolgsbezogen sein, eine Pauschalierung ist zulässig (§ 45 Abs. 6 SGB III). Die Kosten zugelassener Maßnahmen werden an den Bundes-Durchschnittskostensätzen gemessen (§ 179 Abs. 2 SGB III).

Für eine erfolgreiche Vermittlung in versicherungspflichtige Beschäftigung beträgt die Vergütung 2.500 Euro, bei Langzeitarbeitslosen und Menschen mit Behinderungen bis zu 3.000 Euro. 1.250 Euro werden nach sechs Wochen Beschäftigung gezahlt, der Rest nach sechs Monaten. Ausgeschlossen ist sie bei Beschäftigungen, die von vornherein auf weniger als drei Monate befristet sind, oder bei einem früheren Arbeitgeber unter den Voraussetzungen des § 45 Abs. 6 SGB III.

So nimmt trägis Ihnen das ab

trägis legt jeden AVGS, den Sie oder der Teilnehmer im Portal hochladen, in der Teilnehmerakte ab. Jeder Termin und jede Coaching-Sitzung ist mit Datum, Dauer und Inhalt dokumentiert, sodass jede abgerechnete Einheit belegt ist. Das automatische Auslesen des AVGS kommt bald.

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Häufige Fragen zu AVGS

Was ist der Unterschied zwischen AVGS und Bildungsgutschein?

Der AVGS fördert kurze Maßnahmen zur Aktivierung und Eingliederung nach § 45 SGB III, etwa Coaching. Der Bildungsgutschein fördert berufliche Weiterbildung nach §§ 81 ff. SGB III, etwa Umschulungen oder Qualifizierungen.

Braucht ein Coach für AVGS-Maßnahmen eine AZAV-Zulassung?

Ja. Der Träger braucht die Trägerzulassung im Fachbereich 1, und die Maßnahme selbst muss nach § 179 SGB III zugelassen sein (§ 176 Abs. 2 SGB III).

Wann bekommt ein privater Arbeitsvermittler seine Vergütung?

In zwei Raten: 1.250 Euro nach sechs Wochen Beschäftigung, den Rest nach sechs Monaten (§ 45 Abs. 6 SGB III).

Gilt ein AVGS bundesweit?

Nicht unbedingt. Die Agentur kann ihn regional beschränken und befristen (§ 45 Abs. 4 Satz 2 SGB III), deshalb lohnt der Blick auf den Geltungsbereich.

Zuletzt fachlich geprüft: Oktober 2026. Allgemeine Informationen, keine Rechtsberatung. Stand der Gesetzestexte: Oktober 2026.

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