AZAV-Wissen
Coaching (AVGS-Coaching)
Coaching mit Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein
Auch bekannt als: AVGS-Coaching, Einzelcoaching AVGS, Bewerbungscoaching, Jobcoaching, Existenzgründungscoaching
Ein AVGS-Coaching ist eine Maßnahme zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung nach § 45 SGB III, meist als Einzelcoaching. Die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter bescheinigt mit dem Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein die Förderung und legt Ziel und Inhalt fest.
- Rechtsgrundlage
- § 45 SGB III, § 16 SGB II
- Gutschein
- AVGS (§ 45 Abs. 4 SGB III)
- Zulassung
- Träger und Maßnahme nach AZAV
- Ganzheitliche Betreuung
- § 16k SGB II
Was ist ein AVGS-Coaching?
Rechtlich ist ein Coaching mit AVGS eine Maßnahme zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung. Typische Inhalte sind Bewerbungscoaching, berufliche Neuorientierung, Stabilisierung nach einer Arbeitsaufnahme oder Coaching zur Existenzgründung. Das Coaching muss einem der Ziele aus § 45 Abs. 1 SGB III dienen, etwa dem Abbau von Vermittlungshemmnissen oder der Heranführung an eine selbständige Tätigkeit.
Neben dem Einzelcoaching gibt es Gruppenmaßnahmen. Bei Gruppen ist die Kostenkalkulation grundsätzlich auf zwölf Teilnehmer auszurichten (§ 3 Abs. 3 AZAV).
Weil ein Coaching meist einzeln stattfindet, kommt es besonders auf die Qualifikation des Coaches an. Die fachkundige Stelle erhält Angaben zu Aus- und Weiterbildung, beruflichem Werdegang und pädagogischer Eignung der Lehr- und Fachkräfte sowie deren Bewertungen durch Teilnehmer (§ 2 Abs. 3 AZAV).
Was steht auf dem Gutschein?
Mit dem AVGS bescheinigt die Agentur für Arbeit, dass die Fördervoraussetzungen vorliegen, und legt Maßnahmeziel und Inhalt fest. Der Gutschein kann zeitlich befristet und regional beschränkt werden (§ 45 Abs. 4 SGB III). Die Bundesagentur nennt außerdem die Höchstdauer der Maßnahme als Inhalt des Gutscheins. Das Coaching muss zu diesen Vorgaben passen.
Der Ablauf ist meist so: Der Träger prüft den AVGS und bestätigt einen Platz, die Vermittlungsfachkraft prüft die Passung, und es folgt ein Bewilligungsbescheid. Der Träger muss den Gutschein vor Beginn vorlegen.
Welche Rolle spielt das Jobcenter?
Über § 16 Abs. 1 SGB II können auch Jobcenter AVGS für Maßnahmen nach § 45 SGB III ausgeben. Zusätzlich gibt es die ganzheitliche Betreuung nach § 16k SGB II zum Aufbau der Beschäftigungsfähigkeit, die ebenfalls über einen Gutschein laufen kann. Auch dafür brauchen Träger eine Zulassung nach dem Fünften Kapitel des SGB III (§ 16k Abs. 5 SGB II).
Coaching oder Arbeitsvermittlung?
Der AVGS kann für drei Dinge eingesetzt werden: eine zugelassene Maßnahme bei einem Träger, eine ausschließlich erfolgsbezogen vergütete Arbeitsvermittlung oder eine betriebliche Maßnahme bei einem Arbeitgeber bis zu sechs Wochen (§ 45 Abs. 4 Satz 3 SGB III). Ein Coaching fällt unter die erste Variante und wird nach Art und Umfang vergütet. Die private Arbeitsvermittlung ist ein eigener AZAV-Fachbereich und wird nur bei Erfolg bezahlt.
Die Agentur soll die Ausgabe eines AVGS von Eignung und persönlichen Verhältnissen des Berechtigten oder vom örtlichen Angebot abhängig machen (§ 45 Abs. 5 SGB III). Einen Anspruch auf ein bestimmtes Coaching gibt es deshalb nicht.
Welche Grenzen gelten?
Ein Coaching darf berufliche Kenntnisse höchstens acht Wochen lang vermitteln (§ 45 Abs. 2 SGB III). Es braucht eine Maßnahmezulassung mit Kosten, die am Durchschnittskostensatz gemessen werden (§ 179 Abs. 2 SGB III). Coaches müssen nach § 178 Nr. 3 SGB III über Aus- und Fortbildung sowie Berufserfahrung verfügen, die eine erfolgreiche Durchführung erwarten lassen. Angebote erscheinen in der Suche „Coaching und Aktivierung“ der Bundesagentur, die aus KURSNET gespeist wird.
Was prüft die Agentur für Arbeit?
Die Agentur kann die Durchführung zugelassener Maßnahmen prüfen, Auskünfte über Verlauf und Eingliederungserfolg verlangen und Einsicht in alle Unterlagen nehmen (§ 183 Abs. 1 SGB III). Bei schwerwiegenden Mängeln kann sie die Geltung von Gutscheinen für den Träger ausschließen (§ 183 Abs. 3 SGB III). Für Coachings bedeutet das: Termine, Inhalte und Teilnahme sollten je Sitzung nachvollziehbar dokumentiert sein.
trägis dokumentiert jede Coaching-Sitzung mit Datum, Dauer und Inhalt an der Teilnahme. Die KI schlägt SMART-Ziele aus dem Profiling vor, und Entwicklungs- und Abschlussberichte entstehen als Entwurf aus der Akte.
Mehr zu Teilnehmer und MaßnahmenHäufige Fragen zu Coaching (AVGS-Coaching)
Kostet ein AVGS-Coaching etwas?
Für den Teilnehmer nicht, wenn die Vermittlungsfachkraft vorher zugestimmt hat. Der Träger rechnet mit dem Kostenträger ab.
Wer darf AVGS-Coachings anbieten?
Nur Träger mit AZAV-Zulassung für den Fachbereich Aktivierung und berufliche Eingliederung und mit zugelassener Maßnahme.
Wie lange dauert ein AVGS-Coaching?
Das hängt vom Gutschein ab, der die Höchstdauer festlegt. Berufliche Kenntnisse dürfen höchstens acht Wochen vermittelt werden.
Kann ein Coaching online stattfinden?
Ja, viele zugelassene Coachings werden online oder hybrid angeboten, sofern die Maßnahmezulassung das abdeckt.
Zuletzt fachlich geprüft: Oktober 2026. Allgemeine Informationen, keine Rechtsberatung. Stand der Gesetzestexte: Oktober 2026.