AZAV-Leitfaden
AVGS oder Bildungsgutschein: die Unterschiede für Bildungsträger (2026)
Zwei Gutscheine, zwei Gesetze, zwei Abläufe. Was Sie als Träger über Ziel, Aussteller, Zulassung, Einlösung und Abrechnung wissen müssen.
- Der AVGS fördert kurze Maßnahmen zur Aktivierung und Eingliederung, etwa ein Coaching (AVGS-Coaching) [1]. Der Bildungsgutschein fördert berufliche Weiterbildung bis hin zur Umschulung [2].
- Den Bildungsgutschein stellt die Agentur für Arbeit aus, seit 2025 auch für Bezieher von Grundsicherung. Den AVGS stellen Agentur oder Jobcenter aus [2][3][4].
- Für AVGS-Maßnahmen brauchen Sie den Fachbereich 1, für Weiterbildungen den Fachbereich 4, und jede Maßnahme braucht eine eigene Maßnahmezulassung [5][6].
- Beide Gutscheine legen Sie vor Beginn der Maßnahme vor. Eine Ausnahme gilt nur für die private Arbeitsvermittlung mit AVGS [1][2].
- Bezahlt wird beim Bildungsgutschein nach den Lehrgangskosten, beim AVGS aufwands- oder erfolgsbezogen, jeweils auf Grundlage des zugelassenen Kostensatzes [1][7].
Die Unterschiede auf einen Blick
Die Tabelle stellt die wichtigsten Merkmale gegenüber. Die Einzelheiten folgen in den Abschnitten darunter.
| Merkmal | AVGS | Bildungsgutschein |
|---|---|---|
| Rechtsgrundlage | § 45 SGB III [1] | §§ 81 bis 87 SGB III [2] |
| Zweck | Aktivierung, Vermittlung, Stabilisierung [1] | berufliche Weiterbildung, Abschluss [2] |
| Aussteller | Agentur für Arbeit oder Jobcenter [1][4] | Agentur für Arbeit [2][3] |
| Fachbereich | 1 (Vermittlung: 2) [6] | 4 [6] |
| Dauer | nach Zweck und Inhalt; berufliche Kenntnisse höchstens 8 Wochen [1] | auf das Nötige beschränkt; Umschulung um ein Drittel verkürzt [10] |
| Vorlage beim Kostenträger | vor Beginn [1] | vor Beginn [2] |
| Vergütung | aufwands- oder erfolgsbezogen, auch pauschal [1] | Lehrgangskosten nach § 83 SGB III [7] |
| Zahlung an den Träger | nach Abrechnung, binnen 6 Monaten nach Ende einzureichen [12] | monatlich nachträglich in Raten [11] |
Wofür gibt es welchen Gutschein?
Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein fördert Maßnahmen, die die berufliche Eingliederung unterstützen: Heranführung an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt, Feststellung und Abbau von Vermittlungshemmnissen, Vermittlung in versicherungspflichtige Beschäftigung, Heranführung an eine selbständige Tätigkeit und Stabilisierung einer Beschäftigungsaufnahme [1]. Typisch sind Einzelcoachings, Bewerbungstrainings und Gründungscoachings.
Der Bildungsgutschein bescheinigt, dass die Voraussetzungen für die Förderung einer beruflichen Weiterbildung vorliegen [2]. Gefördert wird, wenn die Weiterbildung nötig ist, um bei Arbeitslosigkeit beruflich einzugliedern oder drohende Arbeitslosigkeit abzuwenden. Für den nachträglichen Erwerb eines Berufsabschlusses gelten eigene Voraussetzungen [2]. Auch Beschäftigte können gefördert werden (Beschäftigtenförderung), meist mit Beteiligung des Arbeitgebers [8].
Wer stellt die Gutscheine aus?
Den Bildungsgutschein stellt die Agentur für Arbeit aus [2]. Seit dem 1. Januar 2025 gilt das auch für Bezieher von Grundsicherung: Die Befugnis der Jobcenter, berufliche Weiterbildung selbst zu fördern, ist entfallen [3][4]. Das Jobcenter bleibt Ansprechpartner für die Eingliederung.
Den AVGS stellt die Agentur für Arbeit aus, für Bezieher von Grundsicherung das Jobcenter [1][4]. Die Ausgabe soll von der Eignung und den persönlichen Verhältnissen des Berechtigten oder von der örtlichen Verfügbarkeit von Arbeitsmarktdienstleistungen abhängen [1]. Arbeitslose mit Anspruch auf Arbeitslosengeld, die nach sechs Wochen nicht vermittelt sind, haben unter den Voraussetzungen des § 45 Abs. 7 SGB III einen Anspruch auf einen AVGS für die private Arbeitsvermittlung [1].
Welche Zulassung brauchen Sie?
Für beide Gutscheine brauchen Sie eine Trägerzulassung [5]. Sie wird je Fachbereich erteilt [6]: Coachings und andere Maßnahmen zur Aktivierung fallen unter Fachbereich 1, die ausschließlich erfolgsbezogen vergütete Arbeitsvermittlung unter Fachbereich 2, Weiterbildungen unter Fachbereich 4.
Zusätzlich braucht jede Maßnahme eine eigene Zulassung: AVGS-Maßnahmen nach § 179 SGB III, Weiterbildungen nach den §§ 179 und 180 SGB III [5]. Für die Weiterbildung gelten damit strengere Anforderungen, etwa der Abschluss mit einem Zeugnis und die Verkürzung von Umschulungen um ein Drittel. Die private Arbeitsvermittlung braucht keine Maßnahmezulassung, nur die Trägerzulassung [1][5].
Wie wird ein Gutschein eingelöst?
Beim Bildungsgutschein legt der Träger, den der Teilnehmer ausgewählt hat, den Gutschein vor Beginn der Maßnahme der Agentur für Arbeit vor [2]. Der Gutschein kann befristet und regional sowie auf bestimmte Bildungsziele beschränkt sein [2]. Prüfen Sie deshalb vorher, ob Bildungsziel, Gültigkeit, Region und Dauer zu Ihrer zugelassenen Maßnahme passen.
Beim AVGS legen Träger einer zugelassenen Maßnahme und Arbeitgeber den Gutschein ebenfalls vor Beginn vor. Ein privater Arbeitsvermittler legt ihn erst vor, wenn die Voraussetzungen für die erste Auszahlung vorliegen [1]. Auch der AVGS kann befristet und regional beschränkt sein [1].
Wie wird abgerechnet?
Beim Bildungsgutschein übernimmt die Agentur die Weiterbildungskosten: Lehrgangskosten einschließlich der Kosten einer Eignungsfeststellung, Fahrkosten, Kosten für auswärtige Unterbringung und Verpflegung sowie Kinderbetreuung [7]. Die Lehrgangskosten können unmittelbar an den Träger gezahlt werden [7]. Dafür erkennt der Träger beim ersten Gutschein für eine Maßnahme mit dem Kurzfragebogen die Bedingungen der Direktzahlung an; die Agentur zahlt dann monatlich nachträglich in gleichbleibenden Raten je Teilnehmer, berechnet ab dem Maßnahmebeginn [11]. Die Raten berechnet die Agentur selbst. Tritt ein Teilnehmer einen vollen Monat oder später ein, entfällt je vollem Monat eine Rate [11]. Scheidet ein Teilnehmer wegen einer Arbeitsaufnahme aus, die der Träger vermittelt hat, können sie bis zum planmäßigen Ende übernommen werden, wenn der Platz nicht nachbesetzt werden kann [9].
Beim AVGS richtet sich die Vergütung nach Art und Umfang der Maßnahme. Sie kann aufwands- oder erfolgsbezogen gestaltet und pauschaliert werden [1]. Erstattet werden nur Maßnahmestunden, die mit dem Teilnehmer durchgeführt wurden; Fehlzeiten mindern die Erstattung aber nicht [12]. Die Abrechnung reichen Sie innerhalb einer Ausschlussfrist von sechs Monaten nach Ende der Maßnahme beim Operativen Service der Agentur ein [12]. Für eine erfolgreiche Vermittlung in versicherungspflichtige Beschäftigung beträgt die Vergütung 2.500 Euro, bei Langzeitarbeitslosen und Menschen mit Behinderungen bis zu 3.000 Euro; 1.250 Euro werden nach sechs Wochen Beschäftigung gezahlt, der Rest nach sechs Monaten [1].
In beiden Fällen ist der zugelassene Kostensatz die Grenze, und die B-DKS sind der Maßstab, an dem er bei der Zulassung gemessen wurde [5]. Abgerechnet werden kann nur, was Sie belegen können: Anwesenheit, Termine und Inhalte gehören deshalb lückenlos dokumentiert.
Kann ein Teilnehmer beide Gutscheine nutzen?
Die Gutscheine schließen sich nicht grundsätzlich aus, sie dienen aber verschiedenen Zielen. Ein häufiger Weg ist ein Coaching mit AVGS, in dem ein passendes Weiterbildungsziel geklärt wird, und danach eine Weiterbildung mit Bildungsgutschein. Ob und wann ein Gutschein ausgegeben wird, entscheidet allein die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter [1][2].
Für Ihre Akte heißt das: Gutschein, Kostenträger und Ansprechpartner je Teilnahme getrennt und mit Datum festhalten, damit jede Abrechnung dem richtigen Gutschein zugeordnet ist.
So nimmt trägis Ihnen diese Arbeit ab
Ob AVGS oder Bildungsgutschein: Der Gutschein muss zu Kurs, Zeitraum und Kostenträger passen, und jede abgerechnete Einheit muss belegt sein. trägis prüft das beim Eingang und dokumentiert es im Alltag.
- trägis liest den hochgeladenen Bildungsgutschein aus und markiert jede Abweichung zu Kurs, Kostenträger und Zeitraum.
- Jeder AVGS landet in der Teilnehmerakte; jeder Termin und jede Coaching-Sitzung ist mit Datum, Dauer und Inhalt dokumentiert.
- Das Register aller Agenturen für Arbeit und Jobcenter ist eingebaut: Der Kostenträger wird ausgewählt statt abgetippt.
Häufige Fragen
Was ist der Unterschied zwischen AVGS und Bildungsgutschein?
Der AVGS fördert Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung nach § 45 SGB III, etwa Coaching. Der Bildungsgutschein fördert berufliche Weiterbildung nach §§ 81 ff. SGB III, etwa Umschulungen und Qualifizierungen.
Stellt das Jobcenter noch Bildungsgutscheine aus?
Nein. Seit dem 1. Januar 2025 entscheidet auch für Bezieher von Grundsicherung die Agentur für Arbeit über die Weiterbildungsförderung. Den AVGS kann das Jobcenter weiterhin ausstellen.
Welchen AZAV-Fachbereich brauche ich für Coaching mit AVGS?
Fachbereich 1, Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung. Zusätzlich muss jede Coaching-Maßnahme nach § 179 SGB III zugelassen sein.
Wann lege ich den Gutschein bei der Agentur vor?
Bei beiden Gutscheinen vor Beginn der Maßnahme (§ 45 Abs. 4 und § 81 Abs. 4 SGB III). Nur der private Arbeitsvermittler legt den AVGS erst vor, wenn die Voraussetzungen für die erste Auszahlung vorliegen.
Gilt ein Gutschein bundesweit?
Nicht unbedingt. Beide Gutscheine können befristet und regional beschränkt werden, der Bildungsgutschein zusätzlich auf bestimmte Bildungsziele.
Quellen
- § 45 SGB III, Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung (gesetze-im-internet.de)
- § 81 SGB III, Grundsatz der Weiterbildungsförderung (gesetze-im-internet.de)
- § 22 SGB III, Verhältnis zu anderen Leistungen (gesetze-im-internet.de)
- § 16 SGB II, Leistungen zur Eingliederung (gesetze-im-internet.de)
- § 176 SGB III, Grundsatz der Zulassung (gesetze-im-internet.de)
- § 5 AZAV, Verfahren und Fachbereiche (gesetze-im-internet.de)
- § 83 SGB III, Weiterbildungskosten (gesetze-im-internet.de)
- § 82 SGB III, Förderung Beschäftigter (gesetze-im-internet.de)
- § 84 SGB III, Lehrgangskosten (gesetze-im-internet.de)
- § 180 SGB III, Ergänzende Anforderungen an Weiterbildung (gesetze-im-internet.de)
- Fachliche Weisungen FbW, Stand 01.01.2026, zu § 84 Ziffer 5 (arbeitsagentur.de)
- Fachliche Weisungen MAT zu § 45 SGB III, Stand 01.12.2025, V.45.13 (arbeitsagentur.de)
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