AZAV-Wissen
Eignungsfeststellung
Auch bekannt als: Eignungstest, Eignungsprüfung, Eignungsdiagnostik, Aufnahmetest Umschulung, Kompetenzfeststellung
Die Eignungsfeststellung ist die Prüfung, ob ein Interessent die Voraussetzungen für eine bestimmte Maßnahme mitbringt und voraussichtlich erfolgreich teilnehmen wird. Ihre Kosten gehören bei geförderter Weiterbildung zu den Lehrgangskosten (§ 84 Abs. 1 Nr. 3 SGB III).
- Kosten
- § 83 Abs. 1 Nr. 1, § 84 Abs. 1 Nr. 3 SGB III
- Bezug zur Zulassung
- § 3 Abs. 1 AZAV
- Umschulung
- Eignung nach § 81 Abs. 2 SGB III
- Nachweis
- dokumentiertes Ergebnis mit Begründung
Warum gibt es eine Eignungsfeststellung?
Eine Maßnahme lässt nach § 3 Abs. 1 AZAV nur dann eine erfolgreiche Teilnahme erwarten, wenn Ziele, Dauer und Inhalte auf die Voraussetzungen der Zielgruppe hin konzipiert sind. Die Eignungsfeststellung prüft im Einzelfall, ob ein Interessent zu dieser Zielgruppe gehört. Sie schützt den Teilnehmer vor Überforderung und den Träger vor Abbrüchen, die seine Eingliederungsquote belasten.
Wann ist sie gesetzlich relevant?
Beim nachträglichen Erwerb eines Berufsabschlusses verlangt § 81 Abs. 2 SGB III, dass der Teilnehmer für den angestrebten Beruf geeignet ist und voraussichtlich erfolgreich teilnehmen wird. Auch der Hauptschulabschluss wird nur gefördert, wenn eine erfolgreiche Teilnahme zu erwarten ist (§ 81 Abs. 3 SGB III).
Die Kosten einer notwendigen Eignungsfeststellung zählen zu den Lehrgangskosten (§ 84 Abs. 1 Nr. 3 SGB III) und damit zu den Weiterbildungskosten nach § 83 Abs. 1 Nr. 1 SGB III. Beim AVGS kann die Feststellung von Vermittlungshemmnissen selbst Inhalt der Maßnahme sein (§ 45 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB III).
Wer entscheidet über die Eignung?
Über die Förderung entscheidet die Agentur für Arbeit, die vor Beginn berät (§ 81 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SGB III). Bei Bedarf schaltet sie ihre eigenen Fachdienste ein. Der Träger stellt fest, ob der Interessent die fachlichen und persönlichen Voraussetzungen seiner Maßnahme erfüllt, und dokumentiert das Ergebnis. Bestehen Zweifel, sollte er sie der Agentur mitteilen, bevor der Gutschein eingelöst wird.
Wichtig ist die Rollenklarheit: Der Träger gibt eine fachliche Einschätzung zu seiner Maßnahme ab, er entscheidet nicht über die Förderung. Eine nachvollziehbare Dokumentation hilft der Agentur, wenn sie einen Gutschein auf ein anderes Bildungsziel umstellen oder eine vorgeschaltete Maßnahme vorschlagen will.
Wie läuft eine Eignungsfeststellung ab?
Üblich ist eine Kombination aus Gespräch, Fragebogen und Test. Geprüft werden etwa Vorkenntnisse, Deutsch- und Rechenkenntnisse, Lernerfahrung, Motivation und Rahmenbedingungen wie Kinderbetreuung oder Gesundheit. Bei Umschulungen kommen oft berufsbezogene Aufgaben hinzu, etwa logisches Denken für IT-Berufe.
Das Ergebnis wird mit Begründung festgehalten: geeignet, geeignet mit Förderbedarf oder nicht geeignet. Ein festgestellter Förderbedarf fließt in die individuelle Förderplanung ein.
Ein Gespräch über die Erwartungen gehört dazu: Was erwartet der Interessent vom Kurs, welche Arbeitszeiten und Prüfungen kommen auf ihn zu, wie sieht der Arbeitsmarkt im Zielberuf aus? Wer das vor dem Start klärt, erlebt seltener Abbrüche in den ersten Wochen.
Welche Rolle spielt sie im AZAV-Audit?
Die Methoden zur Förderung der individuellen Entwicklungs- und Lernprozesse sind einer der neun Punkte des Qualitätssystems (§ 2 Abs. 4 Nr. 6 AZAV). Dokumentierte Eignungsfeststellungen mit daraus abgeleiteten Förderzielen sind dafür ein naheliegender Nachweis. Fachkundige Stellen fragen im Audit häufig nach, wie die Aufnahme abläuft und wer über eine Ablehnung entscheidet.
trägis schickt den Fragebogen zur Eignungsfeststellung ins Teilnehmerportal, der Teilnehmer beantwortet ihn auf dem Handy. Die Antworten landen in der Akte, und aus dem Profiling schlägt die KI passende Ziele vor, die Sie mit einem Klick übernehmen.
Mehr zu Teilnehmer und MaßnahmenHäufige Fragen zu Eignungsfeststellung
Wer bezahlt die Eignungsfeststellung?
Bei einer geförderten Weiterbildung gehören die Kosten einer notwendigen Eignungsfeststellung zu den Lehrgangskosten (§ 84 Abs. 1 Nr. 3 SGB III).
Darf ein Bildungsträger einen Interessenten mit Bildungsgutschein ablehnen?
Ein Träger muss niemanden aufnehmen, der die Voraussetzungen seiner Maßnahme nicht erfüllt. Die Ablehnung sollte begründet und dokumentiert sein.
Ist ein Eignungstest für eine Umschulung Pflicht?
Das Gesetz schreibt keinen Test vor, verlangt aber, dass der Teilnehmer für den Beruf geeignet ist und voraussichtlich erfolgreich teilnimmt (§ 81 Abs. 2 SGB III). Wie das festgestellt wird, legen Agentur und Träger fest.
Wie lange ist eine Eignungsfeststellung gültig?
Das Gesetz legt keine Gültigkeit fest. Liegt zwischen Feststellung und Maßnahmebeginn eine längere Zeit oder hat sich die Lage des Interessenten geändert, ist eine Aktualisierung sinnvoll.
Zuletzt fachlich geprüft: Oktober 2026. Allgemeine Informationen, keine Rechtsberatung. Stand der Gesetzestexte: Oktober 2026.