AZAV-Wissen
Qualitätssystem nach AZAV
Auch bekannt als: Qualitätsmanagement AZAV, QM-System Bildungsträger, QM-Handbuch AZAV, Qualitätssicherung nach § 178 SGB III
Das Qualitätssystem nach AZAV ist das System zur Sicherung der Qualität, das jeder zugelassene Bildungsträger anwenden muss (§ 178 Nr. 4 SGB III). Es liegt vor, wenn zielgerichtete und systematische Verfahren die Qualität der Leistungen gewährleisten und kontinuierlich verbessern (§ 2 Abs. 4 AZAV).
- Rechtsgrundlage
- § 178 Nr. 4 SGB III, § 2 Abs. 4 AZAV
- Dokumentation
- 9 Punkte
- Überprüfung
- jährlich durch die fachkundige Stelle
- Norm vorgeschrieben
- nein, ISO 9001 nicht Pflicht
Was verlangt das Gesetz vom Qualitätssystem?
§ 178 Nr. 4 SGB III macht ein angewandtes System zur Sicherung der Qualität zur Voraussetzung der Trägerzulassung. § 2 Abs. 4 AZAV definiert es über seine Wirkung: Zielgerichtete und systematische Verfahren und Maßnahmen gewährleisten die Qualität der Leistungen und verbessern sie kontinuierlich. Eine bestimmte Norm oder Form schreibt das Gesetz nicht vor.
Welche neun Punkte muss die Dokumentation abdecken?
Die fachkundige Stelle erhält grundsätzlich eine Dokumentation zu: 1. einem kundenorientierten, auf Eingliederung gerichteten Leitbild, 2. Unternehmensorganisation und Führung mit Unternehmenszielen und eigenen Prüfungen zur Funktionsweise, 3. einem Konzept zur Qualifizierung und Fortbildung von Leitung und Lehrkräften, 4. Zielvereinbarungen mit Messung der Zielerreichung auf Grundlage von Kennzahlen, 5. der Berücksichtigung arbeitsmarktlicher Entwicklungen, 6. Methoden zur Förderung der individuellen Lernprozesse, 7. Methoden zur Bewertung der Maßnahmen und ihrer Ergebnisse, 8. der Zusammenarbeit mit Dritten und 9. einem systematischen Beschwerdemanagement mit regelmäßigen Befragungen der Teilnehmer.
Die Punkte hängen zusammen: Aus dem Leitbild werden Unternehmensziele, aus den Zielen Kennzahlen wie Eingliederungs- und Abbruchquote, aus deren Auswertung Verbesserungen. Fachkundige Stellen prüfen deshalb gern quer, etwa ob ein Ergebnis der Teilnehmerbefragung in einer Zielvereinbarung oder einer Fortbildung wieder auftaucht.
Braucht ein Bildungsträger eine ISO 9001?
Nein. Die AZAV verlangt ein Qualitätssystem, aber keine bestimmte Norm. Viele Träger orientieren sich an der ISO 9001 oder an anderen Modellen, weil diese die geforderten Elemente bereits enthalten. Zertifikate unabhängiger Stellen soll die fachkundige Stelle ganz oder teilweise berücksichtigen (§ 181 Abs. 4 Satz 2 SGB III). Die AZAV-spezifischen Punkte, etwa Arbeitsmarktbezug und Eingliederungsergebnisse, müssen trotzdem nachgewiesen werden.
Welche Nachweise sieht die fachkundige Stelle im Audit?
Neben den neun Punkten verlangt § 2 AZAV weitere Belege, die aus einem funktionierenden Qualitätssystem stammen: Bewertungen des Trägers durch Teilnehmer und Betriebe (§ 2 Abs. 2 Nr. 4 AZAV), Bewertungen der Lehrkräfte durch Teilnehmer (§ 2 Abs. 3 Nr. 3 AZAV) und eine Übersicht der durchgeführten Maßnahmen mit ihren arbeitsmarktlichen Ergebnissen (§ 2 Abs. 2 Nr. 3 AZAV).
Typische Belege sind ausgewertete Teilnehmerbefragungen, Eingliederungs- und Abbruchquoten je Durchgang, Fortbildungsnachweise je Lehrkraft, ein Beschwerderegister mit Bearbeitung, Berichte über interne Audits und eine jährliche Managementbewertung.
Wie bleibt das Qualitätssystem im Alltag lebendig?
Die fachkundige Stelle überprüft jährlich, ob das System wirksam angewendet wird (§ 181 Abs. 5 Satz 2 in Verbindung mit § 177 Abs. 3 SGB III). Ein Handbuch im Schrank genügt deshalb nicht. Bewährt hat sich ein fester Jahreszyklus: Ziele und Kennzahlen festlegen, Befragungen und Beschwerden laufend auswerten, interne Audits durchführen und die Ergebnisse in der Managementbewertung in Maßnahmen übersetzen. Jede Verbesserung sollte mit Datum und Verantwortlichem belegt sein.
trägis erzeugt viele Nachweise für die neun Punkte aus § 2 Abs. 4 AZAV aus der täglichen Arbeit: Eignungsfeststellungen, Zielvereinbarungen, Coaching, Berichte, Klassenbuch und Dozentenqualifikationen. Jede Änderung steht im Aktivitätsprotokoll. Das QM-Cockpit, das die Nachweise den neun Punkten zuordnet und Lücken zeigt, ist in Entwicklung.
Mehr zu Audit und QMHäufige Fragen zu Qualitätssystem nach AZAV
Braucht ein AZAV-Träger ein QM-Handbuch?
Das Gesetz verlangt eine Dokumentation zu den neun Punkten, aber keine bestimmte Form. Ob Handbuch, Verfahrensanweisungen oder digitales System, entscheidend ist, dass die Verfahren beschrieben sind und angewendet werden.
Muss es einen QM-Beauftragten geben?
Die AZAV schreibt keinen QM-Beauftragten vor. In der Praxis benennen die meisten Träger trotzdem eine verantwortliche Person, weil die fachkundige Stelle einen Ansprechpartner erwartet.
Wie oft müssen Teilnehmer befragt werden?
§ 2 Abs. 4 Nr. 9 AZAV spricht von regelmäßigen Befragungen, ohne einen Rhythmus festzulegen. Üblich ist eine Befragung je Maßnahme oder Durchgang, bei langen Maßnahmen zusätzlich zwischendurch.
Was passiert, wenn das Qualitätssystem im Audit nicht überzeugt?
Die fachkundige Stelle setzt eine Frist zur Behebung von höchstens drei Monaten. Werden die Anforderungen danach nicht erfüllt, muss sie die Zulassung entziehen (§ 181 Abs. 7 SGB III).
Zuletzt fachlich geprüft: Oktober 2026. Allgemeine Informationen, keine Rechtsberatung. Stand der Gesetzestexte: Oktober 2026.