AZAV-Wissen
Leitbild
Leitbild nach § 2 Abs. 4 Nr. 1 AZAV
Auch bekannt als: Unternehmensleitbild, Leitbild AZAV, Leitbild Bildungsträger, Mission Statement Bildungsträger
Das Leitbild ist die schriftliche Grundhaltung eines Bildungsträgers, die nach § 2 Abs. 4 Nr. 1 AZAV kundenorientiert und auf die Eingliederung in den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt gerichtet sein muss. Es ist der erste von neun Punkten, die die fachkundige Stelle beim Qualitätssystem prüft.
- Rechtsgrundlage
- § 2 Abs. 4 Nr. 1 AZAV, § 178 Nr. 4 SGB III
- Inhaltliche Vorgabe
- kundenorientiert, auf Eingliederung gerichtet
- Geprüft von
- fachkundige Stelle bei der Trägerzulassung
- Form
- dokumentiert, keine Vorgabe zu Umfang oder Layout
Was verlangt die AZAV beim Leitbild?
Nach § 178 Nr. 4 SGB III muss ein Träger ein System zur Sicherung der Qualität anwenden. § 2 Abs. 4 AZAV konkretisiert, welche Dokumentation die fachkundige Stelle dafür grundsätzlich erhält. An erster Stelle steht die Dokumentation zu einem kundenorientierten und auf Eingliederung in den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt gerichteten Leitbild.
Die Verordnung schreibt weder Länge noch Gliederung vor. Entscheidend sind die beiden inhaltlichen Merkmale: Das Leitbild muss sich an den Kunden ausrichten (Teilnehmer, Agentur für Arbeit und Jobcenter, Betriebe) und erkennbar machen, dass die Arbeit des Trägers auf die berufliche Eingliederung zielt.
Was gehört in ein AZAV-Leitbild?
Bewährt haben sich Aussagen zu Zweck und Selbstverständnis des Trägers, zu den Zielgruppen, zum Umgang mit Teilnehmern, zur Zusammenarbeit mit Arbeitgebern und Kostenträgern sowie zum Anspruch an Qualität und Weiterentwicklung. Hilfreich ist, wenn jede Aussage später an anderer Stelle des Qualitätssystems wieder auftaucht, etwa als Unternehmensziel, als Kennzahl oder als Kriterium in der Teilnehmerbefragung.
Ein Leitbild, das nur allgemeine Werte wie Respekt oder Innovation aufzählt, erfüllt den Wortlaut der AZAV schlecht. Der Bezug zur Eingliederung in Arbeit oder Ausbildung sollte ausdrücklich formuliert sein.
Wie hängt das Leitbild mit den übrigen QM-Punkten zusammen?
§ 2 Abs. 4 AZAV nennt neun Bereiche, darunter Unternehmensorganisation und Führung mit Unternehmenszielen (Nr. 2), Zielvereinbarungen mit Kennzahlen (Nr. 4) und die Bewertung der Maßnahmen und ihrer arbeitsmarktlichen Ergebnisse (Nr. 7). Das Leitbild bildet den Rahmen, aus dem diese Ziele abgeleitet werden. Fachkundige Stellen achten im Audit häufig darauf, ob dieser rote Faden erkennbar ist.
Ein Leitbild ist damit kein einmaliges Dokument: Es wird im Rahmen der regelmäßigen Bewertung des Qualitätssystems überprüft und angepasst, wenn sich Angebot, Zielgruppen oder Ausrichtung des Trägers ändern.
Wie wird das Leitbild bekannt gemacht?
Die AZAV regelt nicht, wo das Leitbild veröffentlicht wird. In der Praxis wird es Mitarbeitern und Dozenten bei der Einarbeitung vorgestellt, in Unterrichtsräumen oder auf der Website veröffentlicht und im Teilnehmerhandbuch abgedruckt. Im Audit fragen Auditoren gelegentlich Mitarbeiter, was das Leitbild für ihre tägliche Arbeit bedeutet. Ein Leitbild, das niemand kennt, wird so schnell sichtbar.
Welche typischen Fehler gibt es beim Leitbild?
Häufige Feststellungen in Audits betreffen Leitbilder, die aus einer Vorlage übernommen wurden und nicht zum Angebot des Trägers passen, etwa wenn ein Träger mit reinen Aktivierungsmaßnahmen von Berufsabschlüssen spricht. Ebenso häufig fehlt der Bezug zu den Betrieben, obwohl § 2 Abs. 2 AZAV die Zusammenarbeit mit Akteuren des Arbeitsmarktes ausdrücklich prüft.
Ein zweiter typischer Fehler ist ein Leitbild, das seit Jahren unverändert ist, obwohl der Träger neue Fachbereiche, Standorte oder Online-Formate aufgenommen hat. Wer sein Angebot erweitert, sollte prüfen, ob das Leitbild die neuen Zielgruppen noch abdeckt. Auch Widersprüche zwischen Leitbild und gelebter Praxis fallen auf, etwa wenn das Leitbild individuelle Betreuung verspricht, aber keine Lernbegleitung dokumentiert ist.
Häufige Fragen zu Leitbild
Muss das Leitbild für die AZAV-Zertifizierung veröffentlicht werden?
Die AZAV verlangt eine Dokumentation zum Leitbild, aber keine Veröffentlichung. Viele Träger machen es trotzdem auf der Website und in den Unterrichtsräumen sichtbar, weil Auditoren auf die gelebte Umsetzung achten.
Wie lang sollte ein Leitbild sein?
Dazu gibt es keine Vorgabe. Üblich ist eine Seite oder weniger. Wichtiger als die Länge sind der Bezug zu den Kunden und zur Eingliederung in Arbeit.
Kann ein Leitbild aus der ISO 9001 übernommen werden?
Ja, sofern es die beiden Merkmale aus § 2 Abs. 4 Nr. 1 AZAV erfüllt. Ein allgemeines Qualitätsleitbild ohne Eingliederungsbezug sollte entsprechend ergänzt werden.
Wer erstellt das Leitbild?
Die Verantwortung liegt bei der Leitung des Trägers. Bewährt hat sich, Mitarbeiter und Dozenten an der Formulierung zu beteiligen, damit das Leitbild im Alltag getragen wird.
Zuletzt fachlich geprüft: Oktober 2026. Allgemeine Informationen, keine Rechtsberatung. Stand der Gesetzestexte: Oktober 2026.