AZAV-Wissen
Managementbewertung
Auch bekannt als: Management Review, Managementreview, QM-Bewertung, Jahresbewertung Qualitätsmanagement
Die Managementbewertung ist die regelmäßige Auswertung des Qualitätssystems durch die Leitung eines Bildungsträgers. Sie bündelt Kennzahlen, Audits, Beschwerden und Befragungen und legt neue Ziele fest, wie es § 2 Abs. 4 Nr. 2 und 4 AZAV mit Unternehmenszielen und Kennzahlen verlangt.
- Rechtsgrundlage
- § 2 Abs. 4 Nr. 2, 4 und 7 AZAV
- Verantwortlich
- oberste Leitung des Trägers
- Turnus
- gesetzlich offen, üblich jährlich
- Ergebnis
- Bericht mit Bewertung, Zielen und Maßnahmen
Ist die Managementbewertung für die AZAV vorgeschrieben?
Das Wort „Managementbewertung“ stammt aus der DIN EN ISO 9001 und steht nicht in der AZAV. Die Verordnung verlangt aber in § 2 Abs. 4 eine Dokumentation zur Unternehmensführung einschließlich der Festlegung von Unternehmenszielen (Nr. 2), zu Zielvereinbarungen mit Messung der Zielerreichung und Steuerung fortlaufender Optimierungsprozesse auf Grundlage von Kennzahlen und Indikatoren (Nr. 4) sowie zu den Methoden, mit denen Maßnahmen und ihre arbeitsmarktlichen Ergebnisse bewertet werden (Nr. 7).
Diese Anforderungen laufen in der Managementbewertung zusammen. Fachkundige Stellen erwarten deshalb in der Regel ein Dokument, in dem die Leitung die Ergebnisse eines Zeitraums bewertet und Konsequenzen zieht.
Welche Daten gehören in die Managementbewertung?
Typische Eingaben sind: Zielerreichung der Unternehmensziele des Vorjahres, Eingliederungs- und Verbleibsquoten je Maßnahme, Abbruchquoten und Fehlzeiten, Ergebnisse der Teilnehmerbefragungen und der Bewertungen durch Betriebe, Beschwerden und ihre Bearbeitung, Ergebnisse der internen Audits und des letzten Überwachungsaudits, Ergebnisse von Prüfungen der Agentur für Arbeit nach § 183 SGB III, Stand der Fortbildung von Leitung, Dozenten und Mitarbeitern sowie Entwicklungen am regionalen Arbeitsmarkt.
§ 2 Abs. 2 AZAV verlangt außerdem eine Übersicht der bereits durchgeführten Maßnahmen und ihrer arbeitsmarktlichen Ergebnisse. Die Managementbewertung ist der naheliegende Ort, diese Ergebnisse auszuwerten.
Was muss am Ende der Managementbewertung stehen?
Die Bewertung endet mit Entscheidungen: neue oder angepasste Unternehmensziele mit messbaren Kennzahlen, Verbesserungsmaßnahmen mit Verantwortlichen und Fristen, Entscheidungen über Ressourcen, etwa Personal, Räume oder Software, und gegebenenfalls Änderungen am Maßnahmeangebot. Ohne diese Ableitung bleibt der Bericht eine Statistik und belegt nicht die von § 2 Abs. 4 AZAV geforderte kontinuierliche Verbesserung.
Bewährt hat sich, jedes neue Ziel nach demselben Muster festzuhalten: Ausgangswert, Zielwert, Messgröße, Verantwortlicher und Termin. So lässt sich in der nächsten Bewertung ohne Interpretation feststellen, ob das Ziel erreicht wurde, und die fachkundige Stelle kann die von § 2 Abs. 4 Nr. 4 AZAV geforderte Messung der Zielerreichung nachvollziehen.
Wann sollte die Managementbewertung stattfinden?
Ein fester Zeitpunkt ist nicht vorgeschrieben. Viele Träger legen sie an das Ende des Geschäftsjahres und hinter das interne Audit, damit dessen Ergebnisse einfließen. Sie sollte vor dem jährlichen Überwachungsaudit abgeschlossen sein, weil die fachkundige Stelle dort prüft, ob das Qualitätssystem wirksam angewendet wird (§ 181 Abs. 5 Satz 2 in Verbindung mit § 177 Abs. 3 Satz 3 SGB III).
Wie hängen Managementbewertung und Eingliederungsquote zusammen?
Die AZAV richtet das gesamte Qualitätssystem auf die Eingliederung in den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt aus. Deshalb gehören arbeitsmarktliche Ergebnisse zu den wichtigsten Daten der Managementbewertung: Wie viele Teilnehmer haben die Maßnahme abgeschlossen, wie viele eine Beschäftigung aufgenommen, wie viele sind nach einigen Monaten noch beschäftigt? Nach § 2 Abs. 4 Nr. 7 AZAV muss der Träger die Methoden dokumentieren, mit denen er Maßnahmen und ihre arbeitsmarktlichen Ergebnisse bewertet.
Die Bundesagentur für Arbeit wertet Eingliederungsergebnisse auch selbst aus und kann nach § 183 Abs. 1 SGB III vom Träger Auskunft über den Eingliederungserfolg verlangen. Wer seine eigenen Quoten kennt und in der Managementbewertung erklärt, kann bei Nachfragen von Agentur oder fachkundiger Stelle belegen, wie er mit schwachen Ergebnissen umgeht.
Häufige Fragen zu Managementbewertung
Wer muss an der Managementbewertung teilnehmen?
Die Verantwortung liegt bei der obersten Leitung. Üblich ist, dass der QM-Beauftragte die Daten vorbereitet und die Geschäftsführung bewertet und entscheidet.
Reicht eine Managementbewertung für mehrere Standorte?
Ja, eine gemeinsame Bewertung ist möglich. Kennzahlen sollten aber je Standort und Fachbereich ausgewiesen werden, weil die fachkundige Stelle ortsbezogen und je Fachbereich prüft (§ 5 Abs. 1 AZAV).
Was ist der Unterschied zum internen Audit?
Das interne Audit prüft, ob Abläufe wie festgelegt funktionieren. Die Managementbewertung bewertet die Ergebnisse insgesamt und legt die Ziele und die Richtung für den nächsten Zeitraum fest.
Muss die Managementbewertung der fachkundigen Stelle vorgelegt werden?
Die AZAV verlangt eine Dokumentation zu Unternehmenszielen, Zielvereinbarungen und Kennzahlen. Die Managementbewertung ist der übliche Nachweis dafür und wird im Audit regelmäßig eingesehen.
Zuletzt fachlich geprüft: Oktober 2026. Allgemeine Informationen, keine Rechtsberatung. Stand der Gesetzestexte: Oktober 2026.