AZAV-Wissen
Eingliederungsquote
Auch bekannt als: EQ, Integrationsquote, Vermittlungsquote, Eingliederungserfolg, Erfolgsquote Bildungsträger
Die Eingliederungsquote gibt an, welcher Anteil der Teilnehmer zu einem festen Zeitpunkt nach Ende einer Förderung sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist, Ausbildung eingeschlossen. Die Statistik der Bundesagentur für Arbeit misst sie üblicherweise sechs Monate nach Austritt.
- Messgröße
- sozialversicherungspflichtige Beschäftigung inkl. Ausbildung
- Üblicher Messzeitpunkt
- 6 Monate nach Austritt
- Weitere Intervalle
- 1, 3, 9, 12, 18 und 24 Monate
- Ausweis
- erst ab 20 Austritten
- AZAV-Bezug
- § 2 Abs. 2 Nr. 3 und Abs. 4 Nr. 7 AZAV
Wie wird die Eingliederungsquote berechnet?
Nach dem Methodenbericht der Statistik der Bundesagentur gibt die Eingliederungsquote an, wie viele Teilnehmer sich zeitpunktbezogen am Ende eines Verbleibsintervalls in sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung befinden, Ausbildung eingeschlossen. Das Verbleibsintervall beginnt am Tag nach dem Austritt. Ausgewertet werden Intervalle von einem Monat sowie drei, sechs, neun, zwölf, 18 und 24 Monaten, am gebräuchlichsten ist der Wert nach sechs Monaten.
Eingliederungsquote = Teilnehmer in sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung am Stichtag geteilt durch alle Austritte im Betrachtungszeitraum. Selbständigkeit, Minijobs oder Beamtenverhältnisse zählen nicht mit, weil die Quote aus der Beschäftigungsstatistik gespeist wird.
Welche Grenzen hat die Kennzahl?
Die Bundesagentur weist selbst auf Grenzen hin: Die Quote sagt nichts über Arbeitszeit, Einkommen oder Branche der Beschäftigung aus. Regionale Arbeitsmarktlagen und die Auswahl der Teilnehmer beeinflussen sie stark. Wer eine Förderung vorzeitig abbricht, hat im Durchschnitt eine niedrigere Eingliederungsquote.
Bei kleinen Fallzahlen ist die Quote eher zufällig. Die Statistik der Bundesagentur weist Eingliederungs- und Verbleibsquoten deshalb nicht aus, wenn weniger als 20 Austritte zugrunde liegen.
Für beschäftigungsbegleitende Instrumente mit Nachbeschäftigungspflicht liegt die Quote bei kurzen Intervallen naturgemäß nahe 100 Prozent. Die Bundesagentur empfiehlt dort, längere Intervalle zu betrachten.
Wann liegen amtliche Werte vor?
Die Beschäftigungsstatistik beruht auf den Meldungen der Betriebe zur Sozialversicherung und liefert stabile Ergebnisse erst nach einer Wartezeit von sechs Monaten. Die Bundesagentur berichtet die Verbleibskennzahlen deshalb mit einer einheitlichen Wartezeit von drei Monaten über Austritte eines Zwölfmonatszeitraums. Für Austritte eines Jahres kann frühestens nach dem Juni des Folgejahres berichtet werden.
Für Maßnahmen zur Vorbereitung auf eine Ausbildung gibt es zusätzlich die Eingliederungsquote Ausbildung, die den Verbleib in einem sozialversicherungspflichtigen Ausbildungsverhältnis misst.
Warum ist sie für Bildungsträger wichtig?
Für die Trägerzulassung erhält die fachkundige Stelle eine Übersicht der bereits durchgeführten Maßnahmen und ihrer arbeitsmarktlichen Ergebnisse (§ 2 Abs. 2 Nr. 3 AZAV). Das Qualitätssystem muss Zielvereinbarungen mit Kennzahlen und Methoden zur Bewertung der arbeitsmarktlichen Ergebnisse dokumentieren (§ 2 Abs. 4 Nr. 4 und 7 AZAV). Die Eingliederungsquote ist dafür die naheliegende Kennzahl.
Die Agentur für Arbeit kann den Erfolg von Maßnahmen beobachten und vom Träger Auskunft über den Eingliederungserfolg verlangen (§ 183 Abs. 1 SGB III). Geförderte Teilnehmer sind verpflichtet, der Agentur oder dem Träger auf Verlangen Auskunft über den Eingliederungserfolg zu geben (§ 318 Abs. 2 SGB III).
Neben den Ergebnissen erwartet die fachkundige Stelle auch Bewertungen des Trägers durch Teilnehmer und Betriebe (§ 2 Abs. 2 Nr. 4 AZAV). Eingliederungsquote und Befragungsergebnisse ergänzen sich: Die Quote zeigt das Ergebnis, die Befragung hilft, Ursachen zu verstehen.
Wie erhebt ein Träger eigene Werte?
Träger haben keinen Zugriff auf die Beschäftigungsstatistik. Sie erheben den Verbleib meist selbst, etwa durch Nachbefragung drei und sechs Monate nach Maßnahmeende. Für Audits ist wichtig, die eigene Definition schriftlich festzulegen und sie von der amtlichen Quote zu unterscheiden.
Praktisch bewährt hat sich, bei jedem Austritt den Status festzuhalten (Arbeitsaufnahme, Ausbildung, Folgemaßnahme, arbeitslos, unbekannt) und denselben Teilnehmer zu festen Zeitpunkten erneut zu kontaktieren. Unbekannte Fälle sollten im Nenner bleiben und nicht stillschweigend herausgerechnet werden, sonst ist die Quote im Audit nicht belastbar.
Häufige Fragen zu Eingliederungsquote
Was ist eine gute Eingliederungsquote?
Eine feste Mindestquote nennt weder das SGB III noch die AZAV. Die Werte hängen stark von Maßnahmeart, Zielgruppe und Region ab, deshalb sind Vergleiche nur bei ähnlichen Maßnahmen sinnvoll.
Zählt eine Selbständigkeit als Eingliederung?
In der amtlichen Eingliederungsquote nicht, weil sie nur sozialversicherungspflichtige Beschäftigung und Ausbildung erfasst.
Woher bekommt die Arbeitsagentur die Daten?
Aus der Beschäftigungsstatistik, die auf den Meldungen der Arbeitgeber zur Sozialversicherung beruht. Diese Daten liegen erst mit einigen Monaten Wartezeit vor.
Muss ein Träger seine Eingliederungsquote veröffentlichen?
Eine Veröffentlichungspflicht gibt es nicht. Die fachkundige Stelle und die Agentur für Arbeit können aber Angaben zu arbeitsmarktlichen Ergebnissen verlangen.
Zuletzt fachlich geprüft: Oktober 2026. Allgemeine Informationen, keine Rechtsberatung. Stand der Gesetzestexte: Oktober 2026.