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AZAV-Wissen

Verbleibsquote

Auch bekannt als: Verbleib nach Maßnahme, Verbleibsanalyse, Verbleibsnachweis, Nichtarbeitslosenquote

Kurz erklärt

Die Verbleibsquote gibt an, welcher Anteil der Teilnehmer zu einem bestimmten Zeitpunkt nach Ende einer Förderung nicht mehr arbeitslos ist. Sie ist weiter gefasst als die Eingliederungsquote, weil sie neben Beschäftigung auch andere Wege aus der Arbeitslosigkeit erfasst.

Auf einen Blick
Messgröße
nicht arbeitslos zum Stichtag
Quelle
Verbleibsanalyse der Statistik der BA
Abgrenzung
Eingliederungsquote misst nur sv-pflichtige Beschäftigung
Ausweis
erst ab 20 Austritten

Was misst die Verbleibsquote?

Die Statistik der Bundesagentur unterscheidet zwei Blickwinkel: Mit der Eingliederungsquote werden Aussagen über eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung getroffen, mit der Verbleibsquote kann angegeben werden, ob Personen nach Ende einer Förderung nicht arbeitslos sind. Zu „nicht arbeitslos“ gehören damit auch Fälle wie eine Selbständigkeit, eine Ausbildung, eine weitere Maßnahme oder ein Rückzug vom Arbeitsmarkt.

Die Verbleibsquote ist deshalb in der Regel höher als die Eingliederungsquote. Sie zeigt, wie viele Teilnehmer nach der Maßnahme nicht mehr arbeitslos gemeldet sind, sagt aber allein nichts darüber, ob sie in Arbeit sind.

In der Praxis wird der Begriff nicht einheitlich verwendet. Manche Träger meinen damit den Verbleib in Beschäftigung, andere jeden positiven Verbleib einschließlich Ausbildung oder Folgemaßnahme. Für Audit und Managementbewertung ist deshalb wichtig, die eigene Definition schriftlich festzulegen und über die Jahre beizubehalten.

Wie hat sich die Verbleibsanalyse entwickelt?

Die Bundesagentur hat ihre Verbleibsanalyse erweitert. Neben Eingliederungsquote und Arbeitslosigkeit werden heute auch die Nichtleistungsempfängerquote (kein Leistungsbezug nach der Förderung), die Leistungsempfängerquote, die Folgeförderungsquote (eine weitere Maßnahme) und Kombinationen daraus ausgewiesen. Personen, für die sich keine dieser Informationen nachweisen lässt, bildet die sogenannte Nina-Quote ab.

Die Bundesagentur betont, dass nicht jede Förderung auf eine direkte Arbeitsaufnahme zielt. Für Aktivierungsmaßnahmen kann ein Verbleib in Folgeförderung oder ohne Leistungsbezug deshalb ein sinnvolles Ergebnis sein.

Wie bei der Eingliederungsquote weist die Statistik der Bundesagentur auch Verbleibsquoten nicht aus, wenn weniger als 20 Austritte zugrunde liegen, weil kleine Fallzahlen kaum etwas über die Qualität einer Maßnahme aussagen.

Welche Rolle spielt der Verbleib in der AZAV?

Die AZAV verwendet den Begriff Verbleibsquote nicht, verlangt aber Angaben zu den arbeitsmarktlichen Ergebnissen bereits durchgeführter Maßnahmen (§ 2 Abs. 2 Nr. 3 AZAV) und Methoden zu deren Bewertung (§ 2 Abs. 4 Nr. 7 AZAV). Viele Träger und fachkundige Stellen nutzen dafür den Verbleib als ergänzende Kennzahl neben der Eingliederungsquote.

Die Agentur für Arbeit beobachtet den Erfolg von Maßnahmen ebenfalls und kann vom Träger Auskunft über den Eingliederungserfolg verlangen (§ 183 Abs. 1 SGB III). Erkenntnisse aus diesen Prüfungen teilt sie der fachkundigen Stelle und der Akkreditierungsstelle mit (§ 183 Abs. 4 SGB III).

Wie berechnet ein Träger seine Verbleibsquote?

Die Rechnung ist einfach: Zahl der Teilnehmer, die zum Stichtag nicht arbeitslos sind, geteilt durch alle Austritte im Betrachtungszeitraum. Beispiel: Von 40 Austritten sind sechs Monate später 22 sozialversicherungspflichtig beschäftigt, vier selbständig, fünf in einer weiteren Maßnahme und neun arbeitslos. Die Eingliederungsquote liegt bei 55 Prozent, die Verbleibsquote bei 77,5 Prozent.

Entscheidend ist, wie mit unbekannten Fällen umgegangen wird. Wer Teilnehmer ohne Rückmeldung einfach weglässt, rechnet seine Quote schön. Sauberer ist es, unbekannte Fälle als eigene Kategorie auszuweisen, wie es die Bundesagentur mit der Nina-Quote tut.

Wie dokumentieren Träger den Verbleib?

Träger erfassen den Verbleib meist selbst: Bei Austritt wird festgehalten, ob eine Arbeitsaufnahme, eine Ausbildung, eine Selbständigkeit oder eine weitere Maßnahme folgt. Später wird nachbefragt. Geförderte Teilnehmer müssen dem Träger auf Verlangen Auskunft über den Eingliederungserfolg geben (§ 318 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 SGB III).

Die Nachbefragung lässt sich gut mit der Teilnehmerbefragung zum Maßnahmeende verbinden. Wichtig ist, dass die Teilnehmer bei Eintritt über die spätere Kontaktaufnahme informiert werden und die Verarbeitung ihrer Daten datenschutzrechtlich sauber geregelt ist.

Häufige Fragen zu Verbleibsquote

Was ist der Unterschied zwischen Verbleibsquote und Eingliederungsquote?

Die Eingliederungsquote zählt nur sozialversicherungspflichtige Beschäftigung und Ausbildung. Die Verbleibsquote zählt alle, die nicht mehr arbeitslos sind.

Zu welchem Zeitpunkt wird der Verbleib gemessen?

Die Bundesagentur wertet mehrere Intervalle nach Austritt aus, gebräuchlich ist der Zeitpunkt sechs Monate nach Maßnahmeende.

Ist eine hohe Verbleibsquote ein Qualitätsnachweis?

Nur zusammen mit anderen Kennzahlen. Eine hohe Verbleibsquote bei niedriger Eingliederungsquote kann etwa auf viele Folgemaßnahmen hinweisen.

Was ist die Nina-Quote?

Sie bildet in der Verbleibsanalyse der Bundesagentur die Personen ab, für die sich nach der Förderung weder Beschäftigung noch Leistungsbezug, Arbeitslosigkeit oder Folgeförderung nachweisen lässt.

Zuletzt fachlich geprüft: Oktober 2026. Allgemeine Informationen, keine Rechtsberatung. Stand der Gesetzestexte: Oktober 2026.

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