AZAV-Leitfaden
Was kostet die AZAV-Zertifizierung? (2026)
Es gibt keine gesetzlichen Preise. Wie fachkundige Stellen abrechnen, welche Posten über fünf Jahre anfallen und wo Sie Prüfaufwand sparen.
- Das Gesetz legt keine Preise fest. Jede fachkundige Stelle muss ihren Prüfaufwand aber nach einem transparenten, dokumentierten Verfahren abrechnen [1].
- Üblich ist eine Abrechnung nach Audittagen, deren Zahl von Größe, Standorten und Fachbereichen abhängt, plus Gebühren je Maßnahme und Zertifikat [6][7].
- Über fünf Jahre fallen an: das Zulassungsaudit, jährliche Überwachungsaudits, die Zulassung jeder Maßnahme und am Ende die Rezertifizierung [2][3].
- Maßnahmen bis zum B-DKS können per Referenzauswahl gebündelt geprüft werden. Teurere Maßnahmen werden einzeln geprüft und kosten mehr [3][5].
- Die Kosten der Zertifizierung können als Gemeinkosten anteilig in die Kalkulation Ihrer Maßnahmen einfließen [5].
- Gesetzliche Preise
- keine
- Abrechnung
- transparent, dokumentiert (§ 177 SGB III)
- Zyklus
- 5 Jahre, jährliche Überprüfung
- Größter Hebel
- Referenzauswahl bis B-DKS
Wer legt die Preise fest?
Fachkundige Stellen sind private Zertifizierungsstellen, keine Behörden. Sie legen ihre Preise selbst fest. Das Gesetz verlangt nur, dass jede Stelle ein transparentes und dokumentiertes Verfahren zur Ermittlung und Abrechnung ihres Prüfaufwands hat [1]. Fragen Sie deshalb nach der Gebührenordnung und lassen Sie sich die Zahl der Audittage begründen.
Sie können die fachkundige Stelle frei wählen und auch wechseln [2]. Eine Liste der akkreditierten Stellen führt die Deutsche Akkreditierungsstelle [8]. Ein Vergleich mehrerer Angebote lohnt sich, denn die Unterschiede bei Tagessätzen und Nebengebühren sind deutlich.
Welche Kosten fallen an?
Über einen Zulassungszyklus von höchstens fünf Jahren [2] setzen sich die Kosten typischerweise aus diesen Posten zusammen:
- Trägerzulassung: Prüfung der Unterlagen und Audit vor Ort, abgerechnet nach Audittagen, dazu Reisekosten [2][6][7].
- Zertifikat: eine Gebühr für das Trägerzertifikat, oft auch für jedes Maßnahmezertifikat oder eine Liste [6].
- Maßnahmezulassung: eine Gebühr je geprüfter Maßnahme, bei Referenzauswahl nur für die Stichprobe [3][6][7].
- Kostenzustimmung: ein Zuschlag, wenn eine Maßnahme über dem B-DKS liegt und die fachkundige Stelle sie gesondert prüfen oder der Bundesagentur vorlegen muss [4][6][7].
- Jährliche Überwachung: ein Audit je Jahr für das Qualitätssystem [2], dazu eine Stichprobe der zugelassenen Maßnahmen [5].
- Änderungen: Gebühren für neue Standorte, neue Fachbereiche oder eine geänderte Firmierung [6][7].
- Rezertifizierung: vor Ablauf der fünf Jahre eine neue, vollständige Prüfung.
Was treibt den Preis?
Der größte Posten ist die Auditzeit. Veröffentlichte Gebührenordnungen machen die Zahl der Audittage abhängig von der Größe des Unternehmens, der Zahl der Standorte und der Fachbereiche [6][7]. Geprüft wird ortsbezogen und je Fachbereich [3], also kostet jeder zusätzliche Standort und jeder zusätzliche Fachbereich Prüfzeit.
Bei den Maßnahmen entscheidet vor allem der Kostensatz. Maßnahmen bis zum B-DKS können über eine Referenzauswahl geprüft werden; bei bis zu 30 Maßnahmen prüft die fachkundige Stelle 20 Prozent, darüber die Quadratwurzel der Anzahl, jeweils aufgerundet [5]. Bei 20 Maßnahmen sind das vier statt zwanzig Prüfungen. Maßnahmen über dem B-DKS sind davon ausgenommen und werden einzeln geprüft [3].
Auch die Vorbereitung zählt: Eine Gebührenordnung setzt ausdrücklich vollständige Unterlagen voraus und berechnet Mehraufwand durch Rückfragen gesondert [6].
Beispiele aus veröffentlichten Gebührenordnungen
Die meisten fachkundigen Stellen veröffentlichen keine Preise und erstellen Angebote. Zwei Stellen haben Gebührenordnungen veröffentlicht. Sie sind nicht aktuell und dienen hier nur zur Orientierung über die Größenordnung; alle Beträge netto, zuzüglich Reisekosten.
| Posten | Gebührenordnung A, gültig ab 01.04.2020 [7] | Gebührenordnung B, gültig ab Juli 2022 [6] |
|---|---|---|
| Audittag Trägerzulassung | 880 € je Personentag | 1.250 € je Manntag |
| Zertifikat Träger | in Verwaltungspauschale nach Angebot | 750 € für 5 Jahre |
| Weiterer Fachbereich | 150 € je Audit | 125 € Bearbeitung bei Ergänzung |
| Maßnahme bis B-DKS | 520 € je geprüfter Maßnahme | 565 € Begutachtung |
| Maßnahme über B-DKS | 200 € Zuschlag für die Kostenzustimmung | Zuschlag für gesonderte Prüfung |
| Jährliche Maßnahmeüberwachung | 190 € ab der ersten Maßnahme | keine Angabe |
Gehören die Kosten in die Maßnahmekalkulation?
Nach den Empfehlungen des Beirats bei der Bundesagentur können Gemeinkosten und Gewinn anteilig, bezogen auf die jeweilige Maßnahme, in die Kalkulation eingerechnet werden. Sie müssen in einem angemessenen Verhältnis zu den übrigen Maßnahmekosten stehen [5]. Die Kosten Ihrer Zertifizierung sind Kosten des Trägers und lassen sich auf diesem Weg auf die Maßnahmen verteilen.
Eine Grenze bleibt der B-DKS: Liegt eine Maßnahme darüber, muss die Überschreitung auf notwendige besondere Aufwendungen zurückgehen [4]. Gemeinkosten wie die Zertifizierung können nach der Fachlichen Weisung der Bundesagentur grundsätzlich keine besonderen Aufwendungen begründen, weil sie nicht direkt mit der inhaltlichen Durchführung der Maßnahme zusammenhängen [10].
Wie senken Sie die Kosten?
Die Hebel liegen weniger im Verhandeln als in der Vorbereitung:
- Maßnahmen gebündelt und unter dem B-DKS kalkulieren, damit eine Referenzauswahl möglich ist [3][5].
- Ähnliche Kurse als Bausteine zulassen lassen, aus denen sich individuelle Maßnahmen zusammensetzen [9].
- Unterlagen vollständig einreichen: Nachforderungen kosten Zeit und oft Geld [6].
- Neue Standorte und Fachbereiche mit dem jährlichen Audit verbinden statt mit einem eigenen Termin [7].
- Nachweise im Alltag erzeugen statt vor dem Audit zusammenzusuchen: Kürzere Vorbereitung und weniger Feststellungen senken den eigenen Aufwand, der in keiner Rechnung steht.
So nimmt trägis Ihnen diese Arbeit ab
Der teuerste Teil der Zertifizierung steht in keiner Gebührenordnung: die Wochen, in denen Ihr Team Nachweise für das Audit zusammensucht. trägis verkürzt diese Zeit, weil die Nachweise im Alltag entstehen.
- Jede Maßnahme mit zugelassenem Kostensatz, automatisch verglichen mit dem aktuellen B-DKS, damit Sie die Referenzauswahl im Blick behalten.
- Klassenbuch, Bescheinigungen, Berichte und unterschriebene Dokumente liegen jederzeit in der Akte bereit.
- Dozentenqualifikationen mit Fristen, bevor ein Nachweis im Audit fehlt.
- Das QM-Cockpit mit dem Auditdossier auf Knopfdruck ist in Entwicklung.
Häufige Fragen
Was kostet eine AZAV-Zertifizierung?
Das Gesetz legt keine Preise fest. Veröffentlichte Gebührenordnungen nennen Tagessätze von 880 bis 1.250 Euro netto je Audittag, dazu Gebühren je Maßnahme und Zertifikat. Die Gesamtkosten hängen von Größe, Standorten, Fachbereichen und Zahl der Maßnahmen ab.
Wie viele Audittage braucht ein kleiner Träger?
Das legt die fachkundige Stelle nach Größe, Standorten und Fachbereichen fest. Lassen Sie sich die Zahl im Angebot begründen, denn sie muss nach einem dokumentierten Verfahren ermittelt werden (§ 177 Abs. 2 Nr. 9 SGB III).
Ist die Rezertifizierung teurer als ein Überwachungsaudit?
In der Regel ja, weil alle Voraussetzungen der Trägerzulassung vollständig neu geprüft werden.
Kann ich die Zertifizierungskosten in den Kurspreis einrechnen?
Anteilig als Gemeinkosten, in einem angemessenen Verhältnis zu den übrigen Maßnahmekosten (Empfehlungen des Beirats nach § 182 SGB III). Eine Überschreitung des B-DKS begründen sie nicht.
Lohnt sich ein Wechsel der fachkundigen Stelle?
Ein Wechsel ist möglich, spätestens bei der Rezertifizierung. Sie müssen der neuen Stelle frühere Anträge und Entscheidungen mitteilen (§ 181 Abs. 2 SGB III).
Quellen
- § 177 SGB III, Fachkundige Stelle (gesetze-im-internet.de)
- § 181 SGB III, Zulassungsverfahren (gesetze-im-internet.de)
- § 5 AZAV, Verfahren (gesetze-im-internet.de)
- § 179 SGB III, Maßnahmezulassung (gesetze-im-internet.de)
- Empfehlungen des Beirats nach § 182 SGB III, Stand 17.06.2026 (arbeitsagentur.de)
- Gebührenordnung SGB III / AZAV, Hanseatische Zertifizierungsagentur, gültig ab Juli 2022 (hansezertag.de)
- Gebührenordnung System- und Produktzertifizierung, APV-Zertifizierungs GmbH, gültig ab 01.04.2020 (apv-zert.de)
- Suche nach akkreditierten Stellen (dakks.de)
- § 3 AZAV, Maßnahmezulassung (gesetze-im-internet.de)
- Fachliche Weisung Kostenzustimmung der Bundesagentur, gültig ab 01.04.2026, Ziffer 4.1.2 (veröffentlicht von der fachkundigen Stelle GUT Cert)
Alle Gesetzestexte in der am Prüfdatum geltenden Fassung. Allgemeine Informationen, keine Rechtsberatung. Stand der Gesetzestexte: Oktober 2026.