AZAV-Wissen
Fachkundige Stelle
Auch bekannt als: FKS, Zertifizierungsstelle AZAV, AZAV-Zertifizierer, Zertifizierer
Eine fachkundige Stelle ist eine Zertifizierungsstelle, die von der Akkreditierungsstelle für die Zulassung nach dem Recht der Arbeitsförderung akkreditiert ist (§ 177 SGB III). Sie erteilt Träger- und Maßnahmezulassungen nach der AZAV und überwacht sie.
- Rechtsgrundlage
- § 177 SGB III, § 1 AZAV
- Akkreditiert durch
- Akkreditierungsstelle (DAkkS)
- Akkreditierung
- höchstens 5 Jahre
- Unabhängigkeit
- keine Beratung des Trägers
- Fachaufsicht
- Bundesagentur für Arbeit
Was ist eine fachkundige Stelle?
Fachkundige Stellen sind private Zertifizierungsstellen, die für die Zulassung nach der AZAV akkreditiert sind (§ 177 Abs. 1 SGB III). Akkreditierungsstelle ist in Deutschland die Deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS). Mit der Akkreditierung ist keine Beleihung verbunden, die fachkundige Stelle handelt also nicht als Behörde. Die Bundesagentur für Arbeit übt die Fachaufsicht über die Akkreditierungsstelle aus.
Das Zertifikat, das eine fachkundige Stelle ausstellt, trägt eine gesetzlich festgelegte Bezeichnung, die ihren eigenen Namen und den der Akkreditierungsstelle nennt, etwa „Zugelassener Träger nach dem Recht der Arbeitsförderung. Zugelassen durch (Name der fachkundigen Stelle)“ (§ 181 Abs. 6 SGB III). Bei ihren Prüfungen wendet sie die Empfehlungen des Beirats bei der Bundesagentur an (§ 177 Abs. 2 Nr. 5, § 182 SGB III) und berücksichtigt Umsetzungshinweise der Bundesagentur (§ 6 Abs. 2 AZAV).
Welche Anforderungen muss sie erfüllen?
§ 177 Abs. 2 SGB III nennt neun Voraussetzungen, darunter ausreichende Organisation und Mittel, qualifizierte und zuverlässige Auditoren, Unabhängigkeit, die Anwendung der Empfehlungen des Beirats nach § 182 SGB III, Schutz von Geschäftsgeheimnissen, ein eigenes Qualitätsmanagementsystem, ein Beschwerdeverfahren und ein transparentes Verfahren zur Abrechnung des Prüfaufwands.
Die Auditoren müssen umfassende Kenntnisse der Fachbereiche und der Maßnahmen nach §§ 45, 81 und 82 SGB III haben (§ 1 AZAV). Die Akkreditierung gilt höchstens fünf Jahre, das Qualitätsmanagement der Stelle wird jährlich überprüft (§ 177 Abs. 3 SGB III).
Was entscheidet die fachkundige Stelle?
Sie entscheidet über Träger- und Maßnahmezulassungen nach Prüfung der Unterlagen und örtlichen Prüfungen, kann Zulassungen maßnahmebezogen und örtlich einschränken und muss sie entziehen, wenn ein Träger die Anforderungen nach einer Frist von höchstens drei Monaten nicht erfüllt (§ 181 Abs. 4, 5 und 7 SGB III).
Sie erfasst die Kostensätze der zugelassenen Maßnahmen und legt sie der Bundesagentur vor (§ 181 Abs. 8 SGB III). Daraus entstehen die Bundes-Durchschnittskostensätze. Bis zum 31. März eines Jahres meldet sie der Akkreditierungsstelle die Zahl der Zulassungen je Fachbereich (§ 181 Abs. 9 SGB III).
Was prüft die fachkundige Stelle nicht?
Die laufende Durchführung der Maßnahmen und deren Erfolg prüft allein die Agentur für Arbeit (§ 5 Abs. 8 AZAV, § 183 SGB III). Die fachkundige Stelle prüft aber, ob die Erkenntnisse, die ihr die Agentur mitteilt, Auswirkungen auf die Zulassung haben.
Warum dürfen Beratung und Zertifizierung nicht aus einer Hand kommen?
Eine fachkundige Stelle darf über eine Zulassung nur entscheiden, wenn sie mit dem Träger weder wirtschaftlich, personell oder organisatorisch verflochten ist noch ein Beratungsverhältnis besteht oder bestanden hat (§ 177 Abs. 2 Nr. 3 SGB III). Zusätzlich dürfen Personen, die im Verfahren gutachterlich oder beratend tätig waren, nicht an der Entscheidung mitwirken (§ 181 Abs. 4 Satz 5 SGB III).
trägis hält bereit, was die fachkundige Stelle sehen will: Klassenbuch, Bescheinigungen, Berichte, unterschriebene Verträge und das Aktivitätsprotokoll jeder Akte. An jeder Zulassung steht, welche fachkundige Stelle sie ausgestellt hat.
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Wo finde ich eine Liste der fachkundigen Stellen?
Die Deutsche Akkreditierungsstelle veröffentlicht auf dakks.de eine Datenbank der von ihr akkreditierten Stellen, darunter die fachkundigen Stellen nach AZAV.
Darf die fachkundige Stelle meinen Bildungsträger beraten?
Nein. Ein bestehendes oder früheres Beratungsverhältnis schließt eine Entscheidung über die Zulassung aus (§ 177 Abs. 2 Nr. 3 SGB III).
Kann ich mich über eine fachkundige Stelle beschweren?
Jede fachkundige Stelle muss ein Verfahren zur Prüfung von Beschwerden haben (§ 177 Abs. 2 Nr. 8 SGB III). Darüber hinaus überwacht die Akkreditierungsstelle die Stelle.
Kann auch die Bundesagentur selbst zulassen?
Bei besonderem arbeitsmarktpolitischem Interesse kann eine Stelle der Bundesagentur im Einzelfall die Aufgaben einer fachkundigen Stelle für Weiterbildung übernehmen (§ 177 Abs. 5 SGB III).
Zuletzt fachlich geprüft: Oktober 2026. Allgemeine Informationen, keine Rechtsberatung. Stand der Gesetzestexte: Oktober 2026.