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AZAV-Wissen

DAkkS

Deutsche Akkreditierungsstelle

Auch bekannt als: Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH, Akkreditierungsstelle AZAV, nationale Akkreditierungsstelle, DAkkS AZAV

Kurz erklärt

Die DAkkS (Deutsche Akkreditierungsstelle) ist die nationale Akkreditierungsstelle Deutschlands. Im AZAV-System akkreditiert sie die fachkundigen Stellen, die Träger und Maßnahmen zulassen (§ 177 SGB III, § 1 AZAV). Bildungsträger selbst lässt sie nicht zu.

Auf einen Blick
Rechtsgrundlage
AkkStelleG, § 177 SGB III, § 1 AZAV
Rolle im AZAV-System
akkreditiert und überwacht fachkundige Stellen
Fachaufsicht
Bundesagentur für Arbeit (§ 177 Abs. 1 Satz 3 SGB III)
Akkreditierungsdauer
längstens fünf Jahre, jährliche Überprüfung

Welche Rolle hat die DAkkS bei der AZAV?

Das AZAV-System hat drei Ebenen. Ganz oben steht die Akkreditierungsstelle, die DAkkS. Sie akkreditiert Zertifizierungsstellen als fachkundige Stellen (§ 177 Abs. 1 SGB III). Die fachkundigen Stellen wiederum lassen Träger und Maßnahmen zu (§ 176 SGB III). Auf der untersten Ebene stehen die Bildungsträger, die mit ihrer Zulassung Teilnehmer mit Bildungsgutschein oder AVGS aufnehmen können.

Im Anwendungsbereich des SGB III übt die Bundesagentur für Arbeit die Fachaufsicht über die Akkreditierungsstelle aus (§ 177 Abs. 1 Satz 3 SGB III). Mit der Akkreditierung als fachkundige Stelle ist keine Beleihung verbunden; die fachkundigen Stellen sind private Zertifizierungsunternehmen.

Wann wird eine fachkundige Stelle akkreditiert?

§ 177 Abs. 2 SGB III nennt neun Voraussetzungen, unter anderem passende Organisation und Mittel, fachlich befähigtes Personal mit Kenntnissen der Arbeitsförderung, Unabhängigkeit ohne Beratungsverhältnis zu den Trägern, Anwendung der Empfehlungen des Beirats nach § 182 SGB III, Schutz von Geschäftsgeheimnissen, ein eigenes Qualitätsmanagementsystem, ein Beschwerde- und Entzugsverfahren sowie ein transparentes Verfahren zur Abrechnung der Prüfkosten. § 1 AZAV ergänzt, dass die DAkkS insbesondere die Kenntnisse des Prüfpersonals in den sechs Fachbereichen und bei Maßnahmen nach §§ 45, 81 und 82 SGB III berücksichtigt.

Die Akkreditierung ist auf längstens fünf Jahre zu befristen, und die DAkkS überprüft die wirksame Anwendung des Qualitätsmanagementsystems der fachkundigen Stelle jährlich (§ 177 Abs. 3 SGB III).

Wer ist die DAkkS?

Die Akkreditierung ist nach § 1 Akkreditierungsstellengesetz (AkkStelleG) eine hoheitliche Aufgabe des Bundes. Die Akkreditierungsstelle ist die nationale Akkreditierungsstelle im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 765/2008. Für die Zulassung nach dem Recht der Arbeitsförderung hat die DAkkS diese Aufgabe 2012 von der früheren Anerkennungsstelle der Bundesagentur für Arbeit übernommen, als die AZAV in Kraft trat.

Die DAkkS veröffentlicht in ihrer Datenbank, welche Stellen für die AZAV akkreditiert sind. Außerdem erhält sie von den fachkundigen Stellen jährlich bis 31. März die Zahl der neu erteilten und der gültigen Zulassungen je Fachbereich und veröffentlicht diese Zahlen (§ 181 Abs. 9 SGB III).

Was bedeutet die DAkkS für einen Bildungsträger?

Ein Träger hat im Normalfall keinen direkten Kontakt zur DAkkS. Wichtig ist aber, dass seine fachkundige Stelle gültig akkreditiert ist, denn nur dann ist das Zertifikat wirksam. Der Name der Akkreditierungsstelle steht deshalb auf jedem AZAV-Zertifikat (§ 181 Abs. 6 SGB III). Erkenntnisse der Agentur für Arbeit aus Prüfungen bei Trägern gehen nach § 183 Abs. 4 SGB III auch an die Akkreditierungsstelle.

Was ist der Beirat nach § 182 SGB III?

Neben der DAkkS gibt es bei der Bundesagentur für Arbeit einen Beirat, der Empfehlungen für die Zulassung von Trägern und Maßnahmen aussprechen kann. Ihm gehören elf Mitglieder an, darunter Vertreter der Länder, der kommunalen Spitzenverbände, der Arbeitnehmer, der Arbeitgeber, der Bildungsverbände, der Akkreditierungsstelle sowie zwei unabhängige Experten (§ 182 SGB III).

Fachkundige Stellen müssen gewährleisten, dass diese Empfehlungen bei der Prüfung angewendet werden; das ist eine Akkreditierungsvoraussetzung (§ 177 Abs. 2 Nr. 5 SGB III). Die Bundesagentur kann den fachkundigen Stellen zusätzlich Umsetzungshinweise zur Verfügung stellen und beachtet dabei die Empfehlungen des Beirats (§ 6 Abs. 2 AZAV).

Häufige Fragen zu DAkkS

Kann ich als Bildungsträger direkt bei der DAkkS eine AZAV-Zulassung beantragen?

Nein. Die DAkkS akkreditiert nur die fachkundigen Stellen. Die Zulassung eines Trägers beantragt man bei einer akkreditierten fachkundigen Stelle (§ 181 Abs. 1 SGB III).

Wo finde ich eine Liste der fachkundigen Stellen für die AZAV?

Die DAkkS führt eine öffentliche Datenbank der akkreditierten Stellen, in der nach AZAV gefiltert werden kann.

Was passiert mit meiner Zulassung, wenn die fachkundige Stelle ihre Akkreditierung verliert?

Das Gesetz regelt diesen Fall nicht ausdrücklich. Betroffene Träger sollten sich frühzeitig mit einer anderen fachkundigen Stelle und der DAkkS abstimmen, damit keine Lücke in der Zulassung entsteht.

Zuletzt fachlich geprüft: Oktober 2026. Allgemeine Informationen, keine Rechtsberatung. Stand der Gesetzestexte: Oktober 2026.

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