AZAV-Wissen
Qualifikation der Lehrkräfte
Auch bekannt als: Dozentenqualifikation AZAV, Anforderungen an Dozenten AZAV, Lehr- und Fachkräfte, Qualifikationsnachweis Dozenten
Die Qualifikation der Lehrkräfte ist eine Zulassungsvoraussetzung: Leitung, Lehr- und Fachkräfte brauchen Aus- und Fortbildung sowie Berufserfahrung, die eine erfolgreiche Durchführung der Maßnahme erwarten lassen (§ 178 Nr. 3 SGB III). Die Nachweise regelt § 2 Abs. 3 AZAV.
- Rechtsgrundlage
- § 178 Nr. 3 SGB III, § 2 Abs. 3 AZAV
- Nachweise
- Ausbildung, Werdegang, Praxis, pädagogische Eignung
- Bewertung
- zusätzlich durch Teilnehmer (§ 2 Abs. 3 Nr. 3 AZAV)
- Fortbildung
- zielorientiertes Konzept (§ 2 Abs. 4 Nr. 3 AZAV)
Welche Qualifikation brauchen Dozenten nach AZAV?
Das Gesetz nennt keine bestimmten Abschlüsse. § 178 Nr. 3 SGB III verlangt, dass Leitung, Lehr- und Fachkräfte über Aus- und Fortbildung sowie Berufserfahrung verfügen, die eine erfolgreiche Durchführung einer Maßnahme erwarten lassen. Maßstab ist also die konkrete Maßnahme: Ein Dozent für eine IT-Umschulung braucht andere Nachweise als ein Coach in einer Aktivierungsmaßnahme.
Die fachkundige Stelle erhält dafür nach § 2 Abs. 3 AZAV grundsätzlich Angaben zur Person sowie zur Aus- und Weiterbildung, einschließlich beruflichem Werdegang und praktischer Berufserfahrung im Fachbereich (Nr. 1), zur pädagogischen Eignung einschließlich methodisch-didaktischer Kompetenz (Nr. 2) und Bewertungen der Lehr- und Fachkräfte durch Teilnehmer (Nr. 3).
Wie wird die pädagogische Eignung nachgewiesen?
Die AZAV verlangt pädagogische Eignung, legt aber keinen bestimmten Nachweis fest. In der Praxis werden zum Beispiel pädagogische Studienabschlüsse, Ausbilder-Eignungsprüfungen, Trainer- oder Dozentenzertifikate, didaktische Fortbildungen oder belegte mehrjährige Lehrerfahrung vorgelegt. Bei Quereinsteigern ohne formalen Nachweis hilft eine dokumentierte Einarbeitung mit Hospitationen.
Für Umschulungen, die auf einen Abschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf vorbereiten, kommt eine Besonderheit hinzu: Der Träger muss der fachkundigen Stelle eine Bestätigung der zuständigen Stelle, etwa der Kammer, über seine Eignung als Ausbildungsstätte vorlegen (§ 4 AZAV).
Gelten die Anforderungen auch für Honorardozenten?
Ja. Nach § 176 Abs. 1 SGB III braucht ein Träger die Zulassung, um Maßnahmen selbst durchzuführen oder durchführen zu lassen. Die Anforderungen an Lehr- und Fachkräfte hängen nicht davon ab, ob jemand angestellt ist. Auch freiberufliche Dozenten müssen die Voraussetzungen erfüllen, und ihre Nachweise gehören in die Personalunterlagen des Trägers.
Zusätzlich verlangt § 179 Abs. 1 Nr. 2 SGB III für jede Maßnahme eine personelle Ausstattung, die die Durchführung gewährleistet. Fällt ein Dozent aus, muss eine gleichwertig qualifizierte Vertretung bereitstehen.
Warum ist Fortbildung Teil des Qualitätssystems?
§ 2 Abs. 4 Nr. 3 AZAV verlangt eine Dokumentation zu einem zielorientierten Konzept zur Qualifizierung und Fortbildung der Leitung und der Lehr- und Fachkräfte. Es reicht also nicht, bei der Einstellung qualifiziert zu sein. Fortbildungsbedarf ergibt sich zum Beispiel aus Teilnehmerbewertungen, Änderungen in Ausbildungsordnungen, neuer Lernsoftware oder Online-Unterricht.
Was prüft die fachkundige Stelle konkret?
Im Zulassungs- und Überwachungsaudit sieht die fachkundige Stelle typischerweise eine Liste aller eingesetzten Lehr- und Fachkräfte mit ihren Einsatzbereichen und prüft Stichproben der Nachweise. Sie vergleicht die Qualifikation mit den Inhalten der zugelassenen Maßnahmen, etwa ob ein Dozent für Buchhaltung einschlägige Praxis nachweisen kann.
Außerdem achtet sie auf Bewertungen der Dozenten durch Teilnehmer, die nach § 2 Abs. 3 Nr. 3 AZAV Teil der Nachweise sind, und auf den Umgang mit schwachen Bewertungen. Für die Leitung gilt derselbe Maßstab: Auch sie muss nach § 178 Nr. 3 SGB III über passende Aus- und Fortbildung und Berufserfahrung verfügen.
trägis führt für jeden Dozenten, auch für Honorarkräfte, eine Akte mit Lebenslauf, Qualifikationen und deren Gültigkeit. Läuft ein Nachweis ab, legt trägis 60 Tage vorher eine Aufgabe an. Überschneidungen eines Dozenten in der Planung zeigt trägis sofort.
Mehr zu Dokumente und VorlagenHäufige Fragen zu Qualifikation der Lehrkräfte
Braucht ein AZAV-Dozent die Ausbildereignung (AEVO)?
Die AZAV schreibt die AEVO nicht allgemein vor. Sie ist ein häufig genutzter Nachweis der pädagogischen Eignung. Bei Umschulungen können sich weitergehende Anforderungen aus dem Berufsbildungsrecht und der Bestätigung der zuständigen Stelle nach § 4 AZAV ergeben.
Wie viel Berufserfahrung muss ein Dozent haben?
Eine Mindestdauer nennt das Gesetz nicht. Die Berufserfahrung muss eine erfolgreiche Durchführung der Maßnahme erwarten lassen; die fachkundige Stelle beurteilt das je Maßnahme.
Muss die fachkundige Stelle über neue Dozenten informiert werden?
Wesentliche Änderungen, die Auswirkungen auf die Zulassung haben können, sind unverzüglich anzuzeigen (§ 181 Abs. 5 Satz 2 i. V. m. § 177 Abs. 4 SGB III). Ob ein Dozentenwechsel darunter fällt, hängt vom Einzelfall ab; neue Dozenten werden spätestens im Überwachungsaudit geprüft.
Dürfen Dozenten ohne Studium unterrichten?
Ja. Das Gesetz verlangt keinen bestimmten Abschluss, sondern eine Qualifikation, die eine erfolgreiche Durchführung der konkreten Maßnahme erwarten lässt. Einschlägige Berufsausbildung und Praxiserfahrung können ausreichen.
Zuletzt fachlich geprüft: Oktober 2026. Allgemeine Informationen, keine Rechtsberatung. Stand der Gesetzestexte: Oktober 2026.