AZAV-Wissen
Teilqualifizierung
Auch bekannt als: TQ, Teilqualifikation, berufsanschlussfähige Teilqualifikation, Eine TQ besser, Berufsabschluss in Etappen
Eine Teilqualifizierung (TQ) ist eine Weiterbildung, die einen anerkannten Ausbildungsberuf in aufeinander aufbauende Module zerlegt. Jedes Modul endet mit einer Kompetenzfeststellung, alle zusammen bereiten auf die Externenprüfung vor der zuständigen Stelle vor.
- Förderung
- § 81 Abs. 2 SGB III (Bildungsgutschein)
- Abschluss
- Externenprüfung (§ 45 Abs. 2 BBiG)
- Maßstab
- Konstruktionsprinzipien der Bundesagentur
- Zusatzleistungen
- Weiterbildungsgeld und Weiterbildungsprämie
Was ist eine berufsanschlussfähige Teilqualifikation?
Die Bundesagentur für Arbeit beschreibt berufsanschlussfähige Teilqualifikationen als Bildungsangebote, die in systematischen, aufeinander folgenden Schritten auf einen Berufsabschluss vorbereiten. Jede einzelne TQ muss schon für sich eine Integration in den ersten Arbeitsmarkt ermöglichen. Zusammen müssen die Teilqualifikationen alle Aspekte des Berufsbilds abdecken.
Reine Anpassungsqualifizierungen, etwa in kaufmännischen Tätigkeiten, im Lkw-Bereich oder beim Schweißen, sind keine TQ, wenn sie nicht in die Gesamtstruktur eines Ausbildungsberufs eingebettet sind und nicht Teil einer Reihe weiterer Teilqualifikationen bilden.
Wie wird eine TQ gefördert?
Die Fachlichen Weisungen zu § 81 SGB III stellen klar: Eine Weiterbildung wegen fehlenden Berufsabschlusses wird auch gefördert, wenn dabei eine berufsanschlussfähige Teilqualifikation erworben wird. Die Kriterien der Anlage „Konstruktionsprinzipien TQ“ sind im Einzelfall verbindlich zu prüfen. Agentur für Arbeit oder Jobcenter prüfen, ob ein Angebot diese Kriterien erfüllt.
Teilnehmer an Teilqualifizierungen können Weiterbildungsgeld von 150 Euro monatlich erhalten, wenn sie arbeitslos sind, und eine Prämie von 1.500 Euro, wenn sie nach den Teilqualifikationen die Externenprüfung bestehen (§ 87a SGB III). Für trägerinterne Kompetenzfeststellungen am Ende einzelner TQ gilt die Prämienregelung nach den Fachlichen Weisungen nicht.
Wie kommt man zum vollen Berufsabschluss?
Den Abschluss vergibt nicht der Bildungsträger, sondern die zuständige Stelle über eine Externenprüfung. Nach § 45 Abs. 2 BBiG wird zur Abschlussprüfung zugelassen, wer das Eineinhalbfache der Ausbildungszeit im Beruf tätig war, oder wer glaubhaft macht, die berufliche Handlungsfähigkeit erworben zu haben. TQ-Zertifikate sind dafür ein wichtiger Nachweis.
Seit dem Berufsbildungsvalidierungs- und -digitalisierungsgesetz kann die berufliche Handlungsfähigkeit außerdem in einem Feststellungsverfahren nach § 1 Abs. 6 BBiG bescheinigt werden. Wer die vollständige Vergleichbarkeit bescheinigt bekommt, wird ebenfalls zur Abschlussprüfung zugelassen (§ 45 Abs. 3 BBiG).
Für wen eignet sich eine Teilqualifizierung?
TQ richten sich vor allem an Erwachsene ohne Berufsabschluss, für die eine zwei- oder dreijährige Umschulung am Stück zu lang oder zu riskant ist. Weil jede einzelne TQ schon für sich auf dem Arbeitsmarkt verwertbar sein muss, können Teilnehmer zwischen den Modulen arbeiten und später weitermachen. Für Arbeitnehmer ohne Berufsabschluss, die noch keine drei Jahre beruflich tätig waren, gelten die Einschränkungen aus § 81 Abs. 2 Satz 2 SGB III, es sei denn, die Weiterbildung zielt auf einen Engpassberuf.
Für Grundkompetenzen in Verbindung mit einem Berufsabschluss kann die Agentur bis zum 31.12.2026 auch Maßnahmen nach Vergaberecht beauftragen (§ 131a Abs. 2 SGB III).
Was müssen Träger anbieten?
Nach den Kriterien der Bundesagentur orientieren sich TQ konzeptionell an einem Ausbildungsberuf, die Kompetenzen werden nach festgelegten Qualitätskriterien festgestellt, und die Zertifikate sind aussagefähig und strukturiert. Als Beispiele nennt die Bundesagentur unter anderem Angebote der Arbeitgeberinitiative „Eine TQ besser“, der DIHK-Initiative zur Zertifizierung von Teilqualifikationen und auf Basis der Jobstarter-Ausbildungsbausteine.
Für die Zulassung gelten die allgemeinen Regeln: Träger- und Maßnahmezulassung durch eine fachkundige Stelle, Kosten im Rahmen des Durchschnittskostensatzes und, soweit die Maßnahme auf einen Abschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf vorbereitet, die Bestätigung der zuständigen Stelle über die Eignung als Ausbildungsstätte (§ 4 AZAV). Wichtig ist außerdem eine Kompetenzfeststellung nach festen Kriterien am Ende jeder TQ, deren Zertifikat der Teilnehmer später bei der Zulassung zur Externenprüfung vorlegen kann.
Häufige Fragen zu Teilqualifizierung
Ist eine Teilqualifizierung ein Berufsabschluss?
Nein. Jede TQ endet mit einem Zertifikat. Den Berufsabschluss gibt es erst nach bestandener Externenprüfung bei der zuständigen Stelle.
Wie wird eine TQ bezahlt?
In der Regel über einen Bildungsgutschein nach § 81 Abs. 2 SGB III, wenn die Teilqualifikation den Kriterien der Bundesagentur entspricht.
Gibt es für jede bestandene TQ eine Prämie?
Nein. Prämiert wird die bestandene Externenprüfung mit 1.500 Euro. Kompetenzfeststellungen einzelner TQ lösen keine Prämie aus.
Bekommen TQ-Teilnehmer Weiterbildungsgeld?
Ja, arbeitslose Teilnehmer an berufsanschlussfähigen Teilqualifikationen erhalten nach den Fachlichen Weisungen 150 Euro im Monat.
Zuletzt fachlich geprüft: Oktober 2026. Allgemeine Informationen, keine Rechtsberatung. Stand der Gesetzestexte: Oktober 2026.