AZAV-Wissen
Agentur für Arbeit
Auch bekannt als: Arbeitsagentur, Arbeitsamt
Die Agentur für Arbeit ist die örtliche Dienststelle der Bundesagentur für Arbeit. Sie erbringt die Leistungen der Arbeitsförderung nach dem SGB III, stellt Bildungsgutscheine und Vermittlungsgutscheine aus und prüft die Durchführung geförderter Maßnahmen (§ 183 SGB III).
- Rechtsgrundlage
- §§ 9, 367, 368 SGB III
- Teil von
- Bundesagentur für Arbeit, Sitz Nürnberg
- Ebenen
- Zentrale, Regionaldirektionen, Agenturen
- Für Träger relevant
- Bildungsgutschein, AVGS, Qualitätsprüfung
Wie ist die Bundesagentur für Arbeit aufgebaut?
Die Bundesagentur für Arbeit ist eine rechtsfähige bundesunmittelbare Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung und Sitz in Nürnberg (§ 367 SGB III). Sie gliedert sich in eine Zentrale, Regionaldirektionen auf der mittleren Ebene und die Agenturen für Arbeit auf der örtlichen Ebene.
Die Leistungen der Arbeitsförderung sollen vorrangig durch die örtlichen Agenturen erbracht werden (§ 9 Abs. 1 SGB III). Für den Bildungsträger ist deshalb meist die Agentur am Wohnort des Teilnehmers der Ansprechpartner.
Was macht die Agentur für Arbeit für Bildungsträger?
Sie bescheinigt mit dem Bildungsgutschein, dass die Voraussetzungen für eine geförderte Weiterbildung vorliegen (§ 81 Abs. 4 SGB III), und stellt Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheine aus (§ 45 Abs. 4 SGB III). Die Lehrgangskosten kann sie unmittelbar an den Träger auszahlen (§ 83 Abs. 2 SGB III).
Während der Maßnahme erwartet sie Meldungen des Trägers, etwa zu Beginn, Fehlzeiten, Abbruch und Ende. Bei Vergabemaßnahmen kauft die Bundesagentur Maßnahmen über ihre Einkaufszentren ein; Inhalt und Meldewege stehen dann im Vertrag.
Wie prüft die Agentur für Arbeit Bildungsträger?
Die Agentur prüft die Durchführung der Maßnahmen und ihren Erfolg (§ 183 Abs. 1 SGB III). Sie darf Auskünfte verlangen, Unterlagen einsehen und während der Unterrichtszeiten die Räume betreten. Stellt sie Mängel fest, setzt sie eine Frist zur Beseitigung; bei schwerwiegenden Mängeln kann sie den Träger von Bildungsgutschein und AVGS ausschließen.
Die Zulassung selbst erteilt die Agentur nicht. Das ist Sache der fachkundigen Stelle, an die die Agentur ihre Erkenntnisse aus der Prüfung weitergibt (§ 183 Abs. 4 SGB III).
Agentur für Arbeit oder Jobcenter?
Die Agentur für Arbeit ist für die Arbeitsförderung nach dem SGB III zuständig, etwa für Arbeitslosengeld und Weiterbildung. Das Jobcenter betreut Menschen, die Grundsicherung nach dem SGB II beziehen. Viele Jobcenter sind gemeinsame Einrichtungen von Agentur und Kommune (§ 44b SGB II), arbeiten aber als eigene Stelle mit eigenen Ansprechpartnern.
trägis kennt jede Agentur für Arbeit und jedes Jobcenter aus dem Kostenträger-Register. Liest trägis einen Bildungsgutschein, ordnet trägis die ausstellende Agentur gleich der Teilnahme zu.
Mehr zu BildungsgutscheinHäufige Fragen zu Agentur für Arbeit
Ist die Agentur für Arbeit dasselbe wie das Arbeitsamt?
Ja. Arbeitsamt ist die alte, im Alltag noch gebräuchliche Bezeichnung für die örtliche Agentur für Arbeit.
Lässt die Agentur für Arbeit Bildungsträger zu?
Nein. Die Zulassung erteilt eine fachkundige Stelle. Die Agentur prüft aber die Durchführung der Maßnahmen und meldet ihre Erkenntnisse der fachkundigen Stelle.
Darf die Agentur für Arbeit unangemeldet beim Träger prüfen?
Sie darf während der Unterrichtszeiten die Räume betreten (§ 183 Abs. 1 SGB III). Regelprüfungen werden in der Praxis angekündigt; kurzfristige oder unangekündigte Prüfungen gibt es aus besonderem Anlass.
Zuletzt fachlich geprüft: Oktober 2026. Allgemeine Informationen, keine Rechtsberatung. Stand der Gesetzestexte: Oktober 2026.