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AZAV-Wissen

Zertifizierungsaudit

Auch bekannt als: Erstzertifizierung, Zulassungsaudit, Erstaudit

Kurz erklärt

Das Zertifizierungsaudit ist die erste Prüfung eines Trägers durch die fachkundige Stelle, an deren Ende die AZAV-Trägerzulassung und ihr Zertifikat stehen. Die fachkundige Stelle prüft die Antragsunterlagen und den Träger vor Ort, einschließlich seiner Standorte (§ 181 Abs. 4 SGB III).

Auf einen Blick
Rechtsgrundlage
§ 181 SGB III, §§ 2 und 5 AZAV
Durchgeführt von
fachkundige Stelle nach Wahl des Trägers
Ablauf
Prüfung der Unterlagen, dann örtliche Prüfung
Ergebnis
Zulassung mit Zertifikat, höchstens 5 Jahre

Was ist das Zertifizierungsaudit?

Ein Träger, der Maßnahmen der Arbeitsförderung durchführen will, beantragt die Zulassung bei einer fachkundigen Stelle seiner Wahl. Der Antrag muss alle Angaben und Nachweise enthalten, die nötig sind, um die Voraussetzungen festzustellen (§ 181 Abs. 1 SGB III). Das Zertifizierungsaudit ist die Prüfung, in der die fachkundige Stelle diese Voraussetzungen zum ersten Mal feststellt. Der Begriff steht nicht im Gesetz, ist aber bei den fachkundigen Stellen üblich.

Geprüft wird ortsbezogen und je Fachbereich: Die fachkundige Stelle bezieht alle Standorte des Trägers ein und prüft die Anforderungen des § 2 Abs. 1 bis 6 AZAV für jeden beantragten Fachbereich (§ 5 Abs. 1 AZAV).

Was wird geprüft?

Die fachkundige Stelle prüft die fünf Voraussetzungen des § 178 SGB III: Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit, die Fähigkeit, Teilnehmer bei der Eingliederung zu unterstützen, die Qualifikation von Leitung, Lehr- und Fachkräften, ein angewandtes System zur Sicherung der Qualität und angemessene Verträge mit den Teilnehmern.

Welche Nachweise sie dafür verlangt, regelt § 2 AZAV. Dazu gehören eine Erklärung zu Insolvenzverfahren, die Darstellung von Organisation, Personal und Räumen, eine Übersicht der Maßnahmen, Nachweise zu Ausbildung, Berufserfahrung und pädagogischer Eignung der Lehrkräfte und die Dokumentation des Qualitätssystems mit Leitbild, Zielen, Kennzahlen und Beschwerdemanagement.

Wie läuft das Zertifizierungsaudit ab?

Die fachkundige Stelle entscheidet nach Prüfung der eingereichten Unterlagen und nach örtlichen Prüfungen beim Träger und seinen Zweigstellen (§ 181 Abs. 4 Satz 1 SGB III). Zertifikate unabhängiger Stellen aus einem vergleichbaren Verfahren, etwa nach ISO 9001, soll sie ganz oder teilweise berücksichtigen (§ 181 Abs. 4 Satz 2 SGB III).

Sind Kriterien nicht erfüllt, kann die fachkundige Stelle das Verfahren einmalig für längstens drei Monate zur Nachbesserung aussetzen oder die Zulassung ablehnen. Die Entscheidung ergeht schriftlich, und an ihr darf niemand mitwirken, der im Verfahren gutachterlich oder beratend tätig war (§ 181 Abs. 4 Satz 3 bis 5 SGB III).

Was folgt auf das Zertifizierungsaudit?

Mit der Zulassung erhält der Träger ein Zertifikat mit dem Wortlaut „Zugelassener Träger nach dem Recht der Arbeitsförderung“ und einer Anlage, die seine Standorte mit den Fachbereichen aufführt (§ 181 Abs. 6 SGB III, § 5 Abs. 6 AZAV). Die Zulassung gilt höchstens fünf Jahre.

In jedem Jahr der Laufzeit prüft die fachkundige Stelle im Überwachungsaudit, ob das Qualitätssystem weiter wirksam angewendet wird. Vor Ablauf der Zulassung folgt die Rezertifizierung. Maßnahmen werden zusätzlich einzeln oder über eine Referenzauswahl zugelassen.

So nimmt trägis Ihnen das ab

trägis hält Teilnehmerverträge, Bescheinigungen, Dozentenqualifikationen und unterschriebene Dokumente geordnet bereit, und das Aktivitätsprotokoll zeigt, wer was wann geändert hat. So liegen die Nachweise für das erste Audit und jedes weitere an einem Ort.

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Häufige Fragen zu Zertifizierungsaudit

Wie lange dauert ein Zertifizierungsaudit?

Das Gesetz legt keine Dauer fest. Die fachkundige Stelle bemisst sie nach Größe des Trägers, Zahl der Standorte und Fachbereiche.

Kann ein Träger mit einer Maßnahme starten, bevor er zugelassen ist?

Nicht mit geförderten Teilnehmern. Bildungsgutschein und AVGS setzen voraus, dass Träger und Maßnahme zugelassen sind (§ 176 SGB III).

Ersetzt eine ISO-9001-Zertifizierung das Zertifizierungsaudit?

Nein. Die fachkundige Stelle soll ein solches Zertifikat berücksichtigen, prüft die AZAV-Anforderungen aber selbst (§ 181 Abs. 4 Satz 2 SGB III).

Zuletzt fachlich geprüft: Oktober 2026. Allgemeine Informationen, keine Rechtsberatung. Stand der Gesetzestexte: Oktober 2026.

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