AZAV-Wissen
Unterrichtseinheit (UE)
Unterrichtseinheit
Auch bekannt als: UE, Unterrichtsstunde, Lehreinheit, Unterrichtsstunde 45 Minuten
Eine Unterrichtseinheit (UE) ist die Zähleinheit für Unterricht in geförderten Maßnahmen. Nach den Fachlichen Weisungen der Bundesagentur für Arbeit umfasst sie bei fachtheoretischem und fachpraktischem Unterricht 45 Minuten, bei betrieblichen Lernphasen 60 Minuten.
- Unterricht
- 45 Minuten je UE
- Betriebliche Lernphase
- 60 Minuten je Stunde
- Mindestumfang § 82 SGB III
- mehr als 120 Stunden
- Grundlage
- Fachliche Weisungen FbW (Stand 01.01.2026)
Wie lang ist eine Unterrichtseinheit?
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten. Diese Festlegung stammt nicht aus dem SGB III selbst, sondern aus den Fachlichen Weisungen der Bundesagentur für Arbeit zur Förderung der beruflichen Weiterbildung. Dort heißt es zur Mindestdauer von Maßnahmen für Beschäftigte, dass Stunden als Unterrichtseinheiten verstanden werden können: 45 Minuten bei fachtheoretischem und fachpraktischem Unterricht, 60 Minuten bei betrieblichen Lernphasen.
Eine UE ist also kürzer als eine Zeitstunde. Acht Unterrichtseinheiten entsprechen 360 Minuten reiner Unterrichtszeit. Wer Stundenpläne, Teilnahmebescheinigungen und Kalkulationen erstellt, sollte deshalb immer angeben, ob mit UE oder mit Zeitstunden gerechnet wird.
Die Begriffe Unterrichtseinheit und Unterrichtsstunde werden in der Praxis meist gleichbedeutend für 45 Minuten verwendet. Entscheidend ist die klare Abgrenzung zur Zeitstunde mit 60 Minuten, die etwa bei betrieblichen Lernphasen gilt.
Was zählt als Unterricht?
Seit der Fassung vom 01.01.2026 definieren die Fachlichen Weisungen ausdrücklich, was Unterricht ist: die Vermittlung fachtheoretischer und fachpraktischer Kenntnisse und Fertigkeiten durch Lehr- und Fachkräfte. Unabhängig von der Durchführungsform, also in Präsenz, kombiniert oder virtuell, ist Unterricht dadurch gekennzeichnet, dass jederzeit eine direkte Interaktion zwischen Lehrkraft und Teilnehmer möglich ist (synchroner Informationsaustausch).
Kein Unterricht ist es, wenn Teilnehmer sich Inhalte mit Medien selbst aneignen, etwa über Selbstlerneinheiten, Lehrbriefe oder Learning Nuggets, und dabei keine Möglichkeit besteht, jederzeit unmittelbar eine Lehrkraft zu erreichen (asynchroner Informationsaustausch).
Warum die Zahl der UE für die Förderung zählt
Bei der Beschäftigtenförderung nach § 82 Abs. 1 Nr. 4 SGB III muss die Maßnahme mehr als 120 Stunden dauern. Asynchrone Anteile dürfen Bestandteil der Maßnahme sein, zählen aber laut Fachlichen Weisungen nicht zu den Unterrichtsstunden und nicht zur Mindeststundenzahl. Auch für das Qualifizierungsgeld nach § 82a SGB III gilt eine Mindestdauer von mehr als 120 Stunden.
Als Weiterbildung gilt nach § 81 Abs. 1 Satz 2 SGB III die Zeit vom ersten bis zum letzten Tag der Maßnahme mit Unterrichtsveranstaltungen. Wie Unterricht abgegrenzt wird, wirkt sich also auf die Förderdauer aus.
UE in Anwesenheit und Fehlzeiten
Weil die Förderung an Unterricht anknüpft, muss ein Träger belegen können, welche Unterrichtseinheiten tatsächlich stattgefunden haben und wer anwesend war. Träger sind verpflichtet, der zuständigen Agentur für Arbeit kalendermonatlich die Fehltage jedes Teilnehmers und deren Gründe mitzuteilen (§ 318 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 SGB III). Eine Anwesenheitsliste je Termin oder je UE ist dafür die Grundlage.
Bei virtuellem Unterricht gilt dasselbe: Auch hier muss nachvollziehbar sein, dass der Teilnehmer synchron teilgenommen hat. Asynchrone Lernzeiten sollten getrennt erfasst werden, weil sie nicht als Unterricht zählen.
UE in Kalkulation und Bescheinigung
Die Bundes-Durchschnittskostensätze für die berufliche Weiterbildung werden als Euro je Teilnehmerstunde angegeben. Für die Kostenkalkulation einer Gruppenmaßnahme ist grundsätzlich eine Gruppengröße von zwölf Teilnehmern zugrunde zu legen (§ 3 Abs. 3 AZAV). Die Teilnahmebescheinigung soll Angaben zum Inhalt, zum zeitlichen Umfang und zum Ziel der Maßnahme enthalten (§ 2 Abs. 5 AZAV), daher gehört die Zahl der UE dort hinein.
UE bei Aktivierungsmaßnahmen
Auch Maßnahmen nach § 45 SGB III, etwa Coachings mit Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein, werden in der Praxis häufig in Unterrichtseinheiten beschrieben, zum Beispiel als Einzelcoaching mit 40 UE. Maßgeblich für die Höchstdauer ist dort aber nicht eine Stundenzahl, sondern die zeitliche Grenze aus § 45 Abs. 2 SGB III und die Dauer, die auf dem Gutschein steht.
trägis erzeugt die Termine eines Kurses aus dem Lehrplan und erfasst die Anwesenheit je Termin. Daraus setzt trägis das Klassenbuch automatisch zusammen, die geleisteten Einheiten je Teilnehmer sind jederzeit belegt.
Mehr zu Anwesenheit und FehlzeitenHäufige Fragen zu Unterrichtseinheit (UE)
Wie viele Minuten hat eine Unterrichtseinheit?
45 Minuten bei fachtheoretischem und fachpraktischem Unterricht. Bei betrieblichen Lernphasen rechnet die Bundesagentur mit 60 Minuten je Stunde.
Zählt E-Learning als Unterrichtseinheit?
Nur wenn es synchron stattfindet, also eine Lehrkraft jederzeit direkt erreichbar ist. Selbstlernphasen ohne diese Möglichkeit zählen nach den Fachlichen Weisungen nicht als Unterricht.
Wie viele UE braucht eine Maßnahme für Beschäftigte?
Nach § 82 Abs. 1 Nr. 4 SGB III mehr als 120 Stunden. Asynchrone Anteile werden dabei nicht mitgezählt.
Wie werden Praktikumsstunden gezählt?
Betriebliche Lernphasen rechnet die Bundesagentur mit 60 Minuten je Stunde, nicht mit 45 Minuten.
Zuletzt fachlich geprüft: Oktober 2026. Allgemeine Informationen, keine Rechtsberatung. Stand der Gesetzestexte: Oktober 2026.