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AZAV-Wissen

Betriebliche Lernphase

Praktikum in Maßnahmen

Auch bekannt als: Praktikum Umschulung, Praxisphase, betriebliches Praktikum, Praktikum Weiterbildung, Betriebspraktikum Maßnahme

Kurz erklärt

Eine betriebliche Lernphase ist ein Teil einer geförderten Maßnahme, den der Teilnehmer in einem Betrieb absolviert, umgangssprachlich das Praktikum. Nach § 180 Abs. 2 SGB III sollen Weiterbildungsmaßnahmen solche Phasen vorsehen, wenn es dem Eingliederungserfolg dient.

Auf einen Blick
Weiterbildung
§ 180 Abs. 2 Satz 2 SGB III
Aktivierung
höchstens 6 Wochen beim Arbeitgeber (§ 45 Abs. 2)
Langzeitarbeitslose
höchstens 12 Wochen (§ 45 Abs. 8)
Zählweise
60 Minuten je Stunde

Warum gibt es betriebliche Lernphasen?

Betriebliche Lernphasen verbinden Unterricht mit Praxis und bringen Teilnehmer in Kontakt mit möglichen Arbeitgebern. § 180 Abs. 2 Satz 2 SGB III sieht vor, dass Weiterbildungsmaßnahmen im erforderlichen Umfang betriebliche Lernphasen vorsehen sollen, sofern das dem Wiedereingliederungserfolg förderlich ist. Bei Umschulungen ist ein längeres Praktikum im Betrieb üblich.

Die betriebliche Lernphase bleibt Teil der Maßnahme. Der Teilnehmer ist weiter Teilnehmer, der Träger bleibt für die Maßnahme verantwortlich.

Für die Zulassung muss die Maßnahme nach Inhalten, Methoden und Lehrorganisation eine erfolgreiche Teilnahme erwarten lassen (§ 179 Abs. 1 SGB III). Deshalb gehört die betriebliche Lernphase mit Ziel, Dauer, Lage im Maßnahmeverlauf und Begleitung durch den Träger in das Maßnahmekonzept, das die fachkundige Stelle prüft.

Welche Grenzen gelten bei Aktivierungsmaßnahmen?

Bei Maßnahmen nach § 45 SGB III dürfen Teile, die bei oder von einem Arbeitgeber durchgeführt werden, jeweils höchstens sechs Wochen dauern (§ 45 Abs. 2 Satz 2). Bei Langzeitarbeitslosen und Arbeitslosen mit schwerwiegenden Vermittlungshemmnissen sind bis zu zwölf Wochen möglich (§ 45 Abs. 8). Mit einem AVGS kann auch direkt ein Arbeitgeber mit einer betrieblichen Maßnahme von bis zu sechs Wochen gewählt werden (§ 45 Abs. 4 Satz 3 Nr. 3).

Diese Grenzen gelten je Maßnahme oder Maßnahmeteil. Wer eine Aktivierungsmaßnahme mit Praxisanteil konzipiert, sollte die betrieblichen Wochen im Konzept ausweisen, damit die fachkundige Stelle und die Agentur die Einhaltung prüfen können.

Braucht der Praktikumsbetrieb eine Zulassung?

Nein. Nach § 176 Abs. 1 Satz 2 SGB III brauchen Arbeitgeber, die ausschließlich betriebliche Maßnahmen oder betriebliche Teile von Maßnahmen durchführen, keine Zulassung. Der Träger muss aber sicherstellen, dass die Lernphase zum Konzept der zugelassenen Maßnahme passt, und er muss Verlauf und Anwesenheit belegen können. Die Agentur für Arbeit darf auch die Räume eines Dritten betreten, bei dem die Maßnahme durchgeführt wird (§ 183 Abs. 2 SGB III).

Für die Praxis heißt das: Der Träger bleibt Ansprechpartner der Agentur, auch wenn der Teilnehmer wochenlang im Betrieb ist. Lernziele, Anwesenheit und besondere Vorkommnisse muss er deshalb auch für diese Zeit belegen können.

Was gehört in eine Vereinbarung mit dem Betrieb?

Das Gesetz schreibt keine bestimmte Form vor. Bewährt hat sich eine schriftliche Vereinbarung zwischen Träger, Betrieb und Teilnehmer, die Lernziele, Zeitraum und tägliche Zeiten, einen Ansprechpartner im Betrieb, die Meldung von Fehlzeiten und die Rückmeldung zur Leistung des Teilnehmers regelt. Nach § 318 Abs. 2 SGB III müssen geförderte Teilnehmer eine Beurteilung ihrer Leistung und ihres Verhaltens durch den Träger zulassen, und der Träger übermittelt seine Beurteilungen unverzüglich der Agentur.

Ist für die Lernphase eine zweite auswärtige Unterkunft nötig und kann die erste nicht gekündigt werden, lassen die Fachlichen Weisungen eine zweite Unterkunftspauschale zu.

Wie werden Praktikumszeiten gezählt?

Die Fachlichen Weisungen der Bundesagentur rechnen bei betrieblichen Lernphasen mit 60 Minuten je Stunde, beim Unterricht mit 45 Minuten. Wechselt während der Maßnahme der Lernort, etwa zur betrieblichen Lernphase, werden die Fahrkosten für diesen Zeitraum gesondert bestimmt. Auch während der Lernphase gelten die Meldepflichten zu Fehltagen: Träger teilen der Agentur kalendermonatlich die Fehltage und deren Gründe mit (§ 318 Abs. 2 SGB III).

Häufige Fragen zu Betriebliche Lernphase

Bekommt man im Praktikum einer Umschulung Lohn?

Während der Lernphase bleibt der Teilnehmer in der geförderten Maßnahme. Arbeitslose erhalten in dieser Zeit in der Regel weiter Arbeitslosengeld bei beruflicher Weiterbildung, eine Zahlung des Betriebs ist keine Voraussetzung.

Wie lang darf ein Praktikum in einer AVGS-Maßnahme sein?

Betriebliche Teile sind auf sechs Wochen begrenzt, bei Langzeitarbeitslosen und Personen mit schwerwiegenden Vermittlungshemmnissen auf zwölf Wochen.

Muss der Praktikumsbetrieb AZAV-zertifiziert sein?

Nein. Arbeitgeber, die nur betriebliche Teile durchführen, brauchen nach § 176 Abs. 1 SGB III keine Zulassung.

Wer meldet Fehlzeiten im Praktikum?

Der Träger. Er muss der Agentur für Arbeit die Fehltage monatlich mitteilen und braucht dafür die Rückmeldung des Betriebs.

Zuletzt fachlich geprüft: Oktober 2026. Allgemeine Informationen, keine Rechtsberatung. Stand der Gesetzestexte: Oktober 2026.

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